Urkunde 1735 Oktober 6 (Dahlhausen)
Urkundentext
6. Oktober 1735, Dahlhausen
Johann Moritz Wynoldt von Düngellen. Herr zu Dahlhaussen und Haveckenscheide. bekundet, an Everhard König und Maria Kruse den Hof König zu Hordel, den diese jetzt in Pacht haben, lebenslänglich verpachtet und in Leibgewinn getan zu haben.
Die Pächter haben jährlich Martini auf Haus Dahlhaussen, oder wohin sie rechtmäßig verwiesen werden. 3 Malter Roggen. 3 Malter-Gerste, 3 Malter Hafer, ein Schuldschwein. 8 Hühner und 3 Gänse zu liefern, wöchentlich einen Leibdienst zu verrichten. 1 Rind auszufüttern. . . . Gaben Holz mit dem Gespann des Rölinghaus zu fahren, vom Lindenkamp und Buschwiesen je 6 Rtlr. (= 12 Rtlr.) zu zahlen — letztere beiden Stücke hatten sie bisher nicht in Gewinn, sondern pachtungsweise besessen —.
Dorfschulden in der Bauerschaft und sonstige Steuern sind wie bisher von den Pächtern zu zahlen.
Die Pächter sind verpflichtet das Gut und die Gebäude im guten Stande zu halten; sie dürfen ohne Einwilligung des Gutsherrn vom Gut nichts veräußern noch Holz hauen.
Falls die Pächter mit ihren Leistungen länger als 1 Jahr im Rückstände bleiben, gehen sie ihres Gewinnes sowie der aufgewandten Verbesserungen verlustig, und ihre gesamten Mobilien und Immobilien bleiben dem Pachtherm verpfändet. Ihre Kinder sollen auf Erfordern gegen Kost und Lohn dem Pachtherrn dienen.
Das Land, welches der Baumeister für 7 Rtlr. 8 Stbr. gepachtet hat. sollen die Eheleute, solange es ihnen gefällt, in Pacht haben und das Pachtgeld an diesen oder an den Pachtherrn auszahlen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original und 1 fehlerhafte Kopie.
Frhr. von Düngellen / Lindemann u. Consorten betr. die Eichelrnast der Hoerdelschen Bauern. Fol 11 und 12.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 274f. Nr. 587
- Werbeck 1999
Siehe auch
