Urkunde 1730 Januar 21
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
21. Januar 1730,
Johan Mautitz Wynold von Düngellen, Herr zu Dalhausen und Haveckenscheide, bekundet, von den Eheleuten Otto Giesbert Freiherrn von Freydag[1] zur Buddenburg[2] und Elisabeth Catharina von Vogt ein Darlehn von 700 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Kapitals und der auf dem Hause Buddenburg zu entrichtenden 5% Jahreszinsen (= 35 Rtlr.) verpfändet er seine gesamten Güter, insbesonders das Haus Haveckenschede im Amt Bochum. Bei pünktlicher Zinszahlung ist vierteljährige Kündigung, sonst 1 Jahr vor dem Verfalltage gestattet.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 121.
Literatur
- Symann 1929 S. 255f., Nr. 550
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand