Urkunde 1726 Mai 2

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

2. Mai 1726, Werden
Theodor, Abt zu Werden und Helmstadt, belehnt nach dem Tode des Mauritz Goswin von Düngellen zu Dahlhausen wiederum dessen ältesten Sohn Johan Mauritz Wynold von Düngellen, Herrn zu Dahlhausen und Havkenscheid, zu Dienstmannsrechten mit dem Gut und der Wohnung Dahlhausen sonst Rindersbroick genannt, dem Gut Beckinghausen das Herten Gut genannt im Kirchspiel Wattenscheid, dem Gut Viting zu Goldham, dem Gut Overdiebecke oder Beckmann genannt, einer Wiesche bei Crawinkel (Craewinckel), einem Abspliß des Gutes Crawinkel, alle im Kirchspiel Bochum, wie auch mit dem Hof Rensing nunmehr Viting in der Bauerschaft Eckel und Möckers Gut im Kirchspiel Stehle, durch dessen Bevollmächtigten Doktor der Rechte Johan Henrich Kopstadt.
Der Bevollmächtigte leistet Huldung und Eid.
Zeugen: Licentiat der Rechte Franz Contzen und Kandidat der Rechte Ernst Joseph Wasserfort als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt und unterschreibt.
Kopie, in einer anderen Kopie fehlt die Belehnung mit Möckers Gut.

Reversalbrief siehe Urkunde 1726 Mai 2 II

Kopie, beglaubigt vom Königl. Archivar Lacomblet. Düsseldorf, den 14. November 1826.

Lehnsangelegenheiten (Auszug aus den Ingrossationsbüchern der Werdenschen Lehen aus den Jahren 1708- 88). II. Fol. 8-10;
Verzeichnis der Werdenschen Lehen L Nr. 12, Fol. 8—9; III. Fol. 6 u. IV. Fol. 21. Nr. 12.

Quelle

Literatur

Siehe auch