Urkunde 1725 Juni 28
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
28. Juni 1725, Altendorff
Jobst Adam von Grüter bekundet, — gemäß Anweisung des J. M. W. v. Düngellen [zu Dahlhausen] an die Witwe von Berchem in Stockum vom 26. März 1725 — einen Betrag von 200 Rtlr. als Abschlag auf den Kindesteil seiner Frau erhalten zu haben.
Unterschrift des Ausstellers.
Original,
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter / Frhr. von Grüter zu Altendorff, Kläger. Fol. II.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 235 Nr. 502
- Werbeck 1999
Siehe auch