Urkunde 1725 Juli 13
Urkundentext
13. Juli 1725, Berendorff
Mauritz Otto Caspar von Ossenbruch. Herr zu Berendorff, bekundet, dass er dem Herrn von Düngelen zu Dalhausen und Haffkenscheid für 321 Rtlr. 10 Stbr. verkauft habe den 2 1/5 Teil der Pachte, die er durch seine Frau mit den übrigen Erben des von Leythe zu Laer aus ihrer mütterlichen Palantschen Nachlassenschaft beziehe:
aus dem Tönnis Hof zu Velwich im Gericht Castrop 9 Malter triplicis Roggen, Gerste und Hafer Bochumer Maße, 1 ½ Schweine, 6 Gänse, 8 Hühner;
sodann aus dem Schmidts Hof zu Öspel im Amt Bochum 9 Malter triplicis Roggen, Gerste und Hafer.
Der Kaufpreis ist bezahlt.
Der Verkäufer behält sich ausdrücklich alle rückständigen Pächte und dasjenige, was er außer dieser 2 1/5 Teile aus beiden Höfen bezieht, bevor.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers, Unterschrift der Zeugen H. W. Deutecom und L. H. Holdtschmidt.
Original,
Kaufbriefe von den dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I, Fol. 111.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 235 Nr. 503
- Werbeck 1999
Siehe auch