Urkunde 1704 April 17
Urkundentext
17. April 1704, Sevinghausen
Arnold Georg Henrich von der Wenge und Johanna Hedwig von Cornberg [Cronenberg], Herr und Frau zu Sevinghausen, bekunden, von dem Major von der Wenge, Ritter des Deutschen Ordens — Bruder des Ehemannes —, zur Tilgung von Schulden, insbesondere an Ter Wüsten
zu Wesel, ein Darlehn von 225 Rtlr. erhalten zu haben.
Sie verpfänden zur Sicherheit des Kapitals und der landesüblichen Zinsen ihre gesamte Habe, insbesondere den Kotten in Kehr Timpen.
Die Eheleute siegeln und unterschreiben, ebenso der auf Ersuchen der Gläubiger hinzugezogene Notar G. H. Brookhausen.
Nachträglich wird bestimmt, daß der vorgenannte Gläubiger nicht vor den übrigen aus dem Gut Lennert befriedigt werden soll, falls der Schuldner keine Zahlungen leistet.
Unterschrift des Notars.
Kopie.
Nach einem Vermerk auf der Rückseite handelt es sich um den Lennert oder Kehr Timpen Kotten im Freisenbruch. Fol. 'S und 4.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 179 f., Nr. 404
- Werbeck 1999
Siehe auch