Urkunde 1696 April 3
Urkundentext
3. April 1696, Haus Dahlhausen
Moritz Gosswin von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Harvekenschedt, bekundet, dass er heute den Eheleuten Henrich Overhoff und Eisken Rötgers zu Hiltrop das Gut Overhoff zu Harpen mit Haus, Hof, Gärten, Ländereien und allen Recht und Gerechtigkeiten, in gleicher
Weise, wie es dessen Eltern (Vorgesessene) vom Hause Dahlhausen in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet und in Gewinn getan habe.
Die Pächter haben jährlich auf Martini nach Dahlhausen, oder wohin sie rechtmäßig verwiesen werden, 23 Malter Roggen und 23 Malter Gerste Hattengscher Maß, 6 Schuldschweine,15 Pfd.
Flachs, 6 Gänse,14 Hühner, 100 Eier, 1 holländischen Käse von 12 Pfund. ¼ Pfd. Kanehl zu liefern, wöchentlich 1 Pferdedienst, 2 Düngedienste und 1 Tag mit 2 Pflügendienste zu leisten, des Winters ein Rind zu futtern.
Die Pachtrückstände, wofür das tote und lebende Mobiliar des Pächters haftet, sollen bei Verlust ihres Gewinnes und den aufgewandten Verbesserungen nicht länger als 1 Jahr dauern.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Verkaufs-Briefe über verschiedene verkaufte Höfe und Kotten. Fol. 1 u. 2. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 156 Nr. 370
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand