Urkunde 1678 Februar 22
Urkundentext
22. Februar 1678:
Vor Jurgen Overkamp zu Herne, ältester Schöffe des kaiserl. freien Reichshofes Castrop, verkauft Johann Callenberg, zeitl. Hofrichter zu Castrop, für sich und seine Frau Sophia Kochs erblich und unwiderruflich dem Conrad Philipp v. Romberg, Herrn zu Bladenhorst, Brüninghausen und Colvenburg, Krfl. brandenb. clev: und märk: Geh.-Regierungsrat und Hofgerichtsrat und -präsident ff. "zu seinem Callenbergs freien Hobserbe gehörige stucke u. pertinentien:
1) "einen Wieschengrund zwischen der Landwehr an der Frohnen-Wieschen u. Picksort gelegen",
2) "einen hewplatz zwischen Bladenhorster Vogelpot u. Herentreiesgrunde",
3) "uffm Holthauser Bruch ein dreikantich hewgewachs achter dem Bergler bei Herentreies Colven",
4) "einen anschoss an dem Steinharden Berge sampt demb negst dabei liegenden stuckgen Landes, oben vom Steinharder Wege bis unten an die Landtwehr schiessendt, beide theile einerseits neben des Hauses Bladenhorst gehöltze, anderseiten neben Dincklagen zu Castrop Lande u. dazu gehörigen anschoss gelegen",
5) "einen anschoss im Langenlohe, beiderseits zwischen des Hauses Bladenhorst Gehöltze u. uff die Kabswiesche schissend".
Der Verkäufer erbietet sich, Bürgschaft zu leisten. Da die verkauften Stücke bisher auch in den Hof zu Castrop gehörten, so gibt der Verkäufer aus seinem Allodial-Gute, "dem Stromans Hove zu Overncastrop", "funff schepelse sädiges Veltlandes am Melisberge beiderseits zwischen seines Verkeufferen Callenbergs lenderei gelegen, wie imgleichen einen Anschoss vornen im Spredei, Horstman u. Lakenberg Vorgenossen, wiederumb in den hoff Castrop" und incorporiert diese Stücke dem dortigen "Callenberges Hobserbe".
Zeugen: Jost Althoff, Joh. Gruthölter, Hofsgeschworene, Joh. Vethake, Hofschreiber; Joh. Cremer, Hofsfron.Unterschrift des Vethake.
Material : Pergament Überlieferung : Original
Bemerkung : dabei eine beschädigte Kopie auf Papier
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2964[1]
Siehe auch