Urkunde 1671 August 8

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

8. August 1671, Wenge
Die Eheleute Stephan Dietherich von Neuhoff und Dorothea Elisabeth von der Wenge bestimmen in Ergänzung ihrer lestwilligen Bestimmungen vom 4. October 1666, dass, nachdem sie Brockhaus und Männigmann zu Laustrupf für 1100 Rtlr., Wordtkampf für 150 Rtlr., Kleimann in Laustrupf für 300 Rtlr., Brüggemann und Lunck für 1100 Rtlr., die 2 Quoten am Haus Lohauss für 900 Rtlr., den 6/10 Teil am Haus Grevel für 800 Rtlr., sodann die Scharen in der Laustrupfer Marck von Schulte Schelkermann und Helck zu Meteler für 500 Rtlr., als auch Leyendecker zu Dern für 150 Rtlr. zum Besten des Hauses Wenge angekauft haben, den Besitzern des Hauses Horstmar die Hälfte dieser Gelder zukommen soll:
auch was zukünftig angekauft werde, soll zu gleichen Teilen unter die Häuser Wenge und Horstmar verteilt werden.
Die Aussteller unterschreiben.
N. B. Angekauft sind noch das Bauerland im Laustrupfer Feld für 80 Rtlr., der Bauerkampf, den D'hambaur (?) braucht, für 80 Rtlr., Schulten und Scheckermans Scharen in der Laustrupfer Marck für 125 Rtlr.
Kopie einer von Justizrat und Landrichter Rademacher zu Hamm am 2. XI. 1754 durch Landgerichtssiegel und Unterschrift beglaubigten Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. v. Düngellen zu Dahlhausen / Frau Geh. Kriegsrätin von Arnim, Hofrat Engels und Bürgermeister Hohdal . puncto der von Neuhoffschen Nachlassenschaft.
Fol. 12 u. 13.

Quelle

Literatur

Siehe auch