Urkunde 1661 November 11
Urkundentext
11. November 1661
Auf Veranlassung des Stephan Diederich von Neuhof zur Wenge erklärt vor dem Brandenburgischen Richter der Stadt und des Amtes Unna Eberhard Zahn, Doktor
der Rechte, der alte Ostermann aus Wambel in Ergänzung seiner Angaben vom 24. März 1654 über die zum Hause Bönninkhausen gehörigen Zehnten eidlich:
Er erinnere sich, daß zu Gollen Hove zu Grevel noch 1 Stück Landes = 1 Scheffel, ober der Korne neben Luegs Kamp gelegen, zehntbar sei, ebenso der Storckskamp des
Meincks: er habe den Zehnten ausgenommen.
Der Richter siegelt. Unterschrift des Gerichtsschreibers Joh. Urbani.
Kopie
Eintragung des rauhen und blutigen Zehnten zu Grevel und Hochstedt aus Hypothekenbuch. Wegen der in der Bauerschaft Grevel gelegenen Zehntländereien. Land- und Stadtgerichtsbezirks Unna. Fol. 16. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 76 Nr. 235
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand