Urkunde 1627 November 11
Urkundentext
11. November 1627
Eckel
Theodor Kleine, Pastor und Vikar des sanct Georg Altars zu Eckel, bekundet, daß er mit Einwilligung des Goswin von Düngelen zu Dahlhausen (uti veri atque indubitati collatoris praedictae vicariae) an die Eheleute Hindrich und Else König lebenslänglich Haus, Hof und Länderei der Vikarie, welche Barstert Bernhardt etliche Jahre in Pachtung hatte, verpachtet habe.
Diese haben dafür jährlich auf Martini 3 Malter Duplicis, 5 Thlr. current. 2 Gänse und 4 Hühner zu liefern, jährlich 12 Leibdienste zu verrichten und Nachbarrecht zu leisten.
Da zur Aufbesserung des baufälligen Hauses und Hofes große Kosten angewendet werden müssen, sollen die Kinder der Pächter nach dem Tode ihrer Eltern das Vorzugsrecht auf die Pachtung haben.
Zeugen: Kirchrat Johan Wissman zu Eckel, Johan König zu Hordel, Johan und Jürgen Schulte zu Eckel, Vater und Sohn.
Unterschriften des Goswin von Dungelen und des Ausstellers.
Kopie.
Luther-Consistorium zu Eickel / Köng auf dem Lohofe. Fol. 1 und Schragmüller / Lutke und Eickel. Fol. 26 u. 163. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 18 f. Nr. 159
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand