Urkunde 1626 Oktober 20
Urkundentext
24. April 1625
Bochum
Wilhelm von Witgenstein, Schultheiß der Stadt Bochum, bekundet, daß er am 16. April die Witwe des Wirich von Witgenstein, Richters zu Castrop, und ihr Vater Johann Velthaus, Licentiat der Rechte, sich mit der Witwe Elsebehn von Dinsingh, zu Berentorf, geborenen von Schwanssbell, wegen verschiedener Forderungen, darunter auch wegen einer von den Amtsrichtern zu Bochum Herman Hugenpoht und Johann Dinsingh bestätigten Rechnung dahin verglichen haben, daß die gesamte Forderung sich auf 1346 Tlr. beläuft.
Für die zahlungsunfähige Witwe von Dinsingh habe Bertram Hillebrandt Kumpsthof an die Witwe Witgenstein die Schuld gezahlt, wofür ihm eine Schuldverschreibung von 800 Tlr., lautend auf von Dinsingh zu Berendorf, ausgehändigt werden sollte.
Die mündigen Erben und Vormünder Witgensteins haben nunmehr diese Schuldverschreibung ausgehändigt und für den Rest das gesamte Hab und Gut Witgensteins verpfändet. Die mündigen Erben und Vormünder Witgensteins: Arnoldt und Jacob Velthauss bescheinigen den Empfang der vorgenannten Summe.
Zeugen: Joannes von Sodingen, Stadtgerichtsschreiber, Johann Heitmann, Stadt- und Gerichtsdiener.
Der Aussteller siegelt.
Unterschriften: W. Witgenstein, H. Hugenpoth, Arnoldt und Jacob Velthauss, Joannes von Sodingen.
Original, Pergament, Siegel des Ausstellers stark beschädigt [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 17 Nr. 156
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand