Urkunde 1613 Februar 21
Urkundentext
21. Februar 1613 Statt Essen
Elisabet, Äbtissin von Essen und Freckenhorst, geborene Gräfin und Fräulein zu den Berg etc.. erlaubt den Eheleuten Johan und Trine zu Vocklingkhausen, sowie ihren Kindern Johan und Wennemar, an die Eheleute Herman Brinckman und Margarete Hildebrant, auf die Dauer von 14 Jahren für 320 Essendische Taier zu versetzen:
1/2 Morgen Land an der Eickenscheder vohrt, schiessend mit einem ende auf dieselbige vohrt und mit dem andern auf Rotger Schilders landt.
ferner 1 Morgen Land in einem anderen Kamp, mit beeden enden auf Kolckmanslandt
rhürent, alles in die hove zue Vocklingkhausen gehörig.
Die Wiedereinlöse ist jährlich am 22. Februar nach Ablauf dieser Zeit gestattet.
Herman Brinckman darf diese Länder gegen gebührendes Pachtgeld, unter Ausschluß der Vergütung für aufgewendete Verbesserungen, noch weitere 7 Jahre behalten.
Die Äbtissin siegelt und unterschreibt.
Original, Pergament, Siegel ab.
Literatur
- Symann 1929 S. 10 Nr. 145
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand