Tätigkeitsbericht 8 des Lehrlings Gerd Schug

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Historisches Zeitdokument
Tätigkeitsbericht 8

Bericht eines Lehrlings über die Orga­ni­sa­tion und die Be­triebs­abläufe in einem mittel­stän­dischen Indus­trie­unter­nehmen der 1950er Jahre.

Tätigkeitsbericht des Lehrlings Gerd Schug
für die Zeit vom 2.5.1957 bis 30.9.1957
Arbeitsgebiet (Abteilung): Lohnwesen mit Arbeiterangelegenheiten Bericht Nr. 8
der Hannoverschen Grubenholzindustrie 21.9.1957
In meinem Lehrbetrieb wird jeden Donnerstag gelöhnt. Es wird ein Vorschuß gezahlt, der ungefähr einem Wochenverdienst entspricht. Am ersten Donnerstag eines neuen Monats wird der Restlohn ausgezahlt. Wir haben am Eingang des Betriebes eine Kontrolluhr. Hier muß jeder Arbeitnehmer morgens und abends seine Kontrollkarte abstempeln. Auf der Karte kann man sofort ersehen, ob der Arbeitnehmer zu spät gekommen ist, da die Uhr während der Arbeitszeit rote Zahlen druckt. Die andere Zeit stempelt die Uhr blaue Zahlen. Am Ende eines jeden Monats werden die Karten durch neue ersetzt. Aus den alten Karten ersieht man die für die Löhnung erforderlichen Tage und Stunden. Aus den Gesamtstunden zieht man nun die Überstunden heraus, da diese noch einen Zuschlag von 25 % erhalten. Außerdem führen wir noch zwei Listen. In der einen stehen die Arbeitnehmer, die an dem Ausladeakkord beteiligt waren, während in der anderen die Gatterakkorde zusammengestellt werden. Nun werden bei den Arbeitnehmern, die am Akkord mitgewirkt haben, die Akkordstunden herausgezogen. Von den gesamten Arbeitsstunden werden die Akkordstunden abgezogen. Der Rest wird als Tagelohn zu einem niedrigeren Satz abgerechnet. Wenn der Bruttolohn errechnet ist, werden an Hand von Tabellen die Abzüge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherung festgestellt. Auf der Lohnsteuerkarte ist vermerkt, in welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer steht, ist er ein Junggeselle, so gehört er der Steuerklasse I an, ein Verheirateten gehört der Steuerklasse II an, Ein Junggeselle muß mehr Steuern zahlen als ein Verheirateter. Bei der Sozialversicherung ist es anders. Da gibt es keine Unterschiede, hier zahlen Junggesellen wie Verheiratete, je nach dem Bruttolohn, die gleichen Beträge. Die nun errechneten Abzüge werden zusammengezählt und von dein Bruttolohn abgezogen. So erhält man dann den Nettolohn.
Die Abzüge wie Lohnsteuer und Kirchensteuer werden an das Finanzamt, die Sozialbeiträge werden mit zwei multipliziert, d.h. den gleichen betrag muss einmal der Arbeitgeber noch zahlen, und an die jeweilige Krankenkasse abgeführt werden.
Wird ein Arbeitnehmer eingestellt, so muß er eine Lohnsteuerkarte für das jeweilige Jahr und eine Quittungskarte der Invalidenversicherung haben. Der Arbeitnehmer wird nun in das Arbeiternamensbuch, Lohnbuch und in das Lohnkontobuch eingetragen. Die Arbeitspapiere bleiben bis zu seiner Entlassung in unserem Besitz. Der Arbeiter wird dann bei der Krankenkasse angemeldet. Ist er ein halbes Jahr bei uns tätig, so hat er Anspruch auf Tarifurlaub. Dieser beträgt im ersten Jahr 12 Tage, vom 3. bis 5. Jahr 13 Tage und steigert sich weiter nach der Betriebsangehörigkeit. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb, wird der Arbeitnehmer von der Krankenkasse abgemeldet. Seine Lohnsteuer- und seine Quittungskarte erhält er ausgefüllt zurück. Er kann auch über seine Tätigkeit ein Zeugnis verlangen. [1]

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Einzelnachweise

  1. Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug