Pferdemusterung Anno 1861

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

In den Märkische Blätter des 13. Jahrgangs 45ste Ausgabe vom 5. Juni 1861 wurde folgende Bekanntmachung über eine generelle Musterung aller Pferde veröffentlicht. Für Herne fand diese im Dorf, am Beginn der Wiescherstraße statt. Es wird ein großes Gewieher gewesen sein.

"Bekanntmachung.

Höherer Verfügung zufolge soll eine allgemeine Musterung des Pferdebestandes mit Rücksicht auf die Brauchbarkeit der Pferde nach den verschiedenen für den Kriegsdienst erforderlichen Gattungen stattfinden.
Diese Musterung wird von mir in Gemeinschaft mit einem dazu commandirten Kavallerie=Offizier wie folgt vorgenommen
1) für das Amt Wattenscheidt zu Stalleicken beim Wirth Kopp am 3. Juli c, Vormittags 9 Uhr,
2) für die Stadt Hattingen an der Hattinger Brücke beim Wirth Schäfer am 3. Juli., Nachmittags 3 Uhr,
3) für das Amt Hattingen an der Hattinger Brücke beim Wirth Schäfer am 3. Juli., Nachmittags 3½ Uhr,
4) für die Stadt Witten am Crengeldanz beim Wirth Dönhoff am 4. Juli c., Vormittags 8 Uhr,
5) für das Amt Blankenstein am Crengeldanz beim Wirth Dönhoff am 4. Juli c., Vormittags 9 Uhr.
6) zu das Amt Langendreer am Crengeldanz beim Wirth Dönhoff am 4. Juli., Vormittags 11 Uhr,
7) für die Stadt Bochum an der Essener Chaussee beim Wirth Schlegel am „ 4. Juli., Nachmittags 5 Uhr,
8) für das Amt Bochum an der Engelsburg bei der Wittwe Cramer am 5, Juli., Vormittags 7 Uhr,
9) für das Amt Herne auf der Wiescherstraße im Dorfe Herne am 5. Juli., Nachmittags 1 Uhr.
Die Kreis=Eingsessenen werden aufgefordert, ihn sammtlichen Pferde ohne Unterschied der Größe und des Alters mit alleiniger Ausnahme der Fohlen bis zum vollendeten dritten Jahre, der eigentlichen Dienstpferde der Königlichen Staatsbeamten und der contraktlich zu haltenden Postpferde, an dem bezeichneten Tage und den bezeichneten Sammelplätzen zur Musterung zu gestellen.
Gegen diejenigen Eingesessenen, welche die Gestelluung versäumen oder den von den Ortsbehörden getroffenen Anordnungen keine Folge leisten, wird nicht nur mit den geeigneten [...] der Pferde auf ihre Kosten, sondern auch Festsetzung einer Polizeistrafe von 5 bis 50 Thalern eingeschritten werden.
Bochum, den 28. Mai 1861.
Der Landrath: Pilgrim."

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