Urkunde 1734 Januar 5: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johann Moritz Winhold von Düngellen]], Herr zu Dahlhausen und Havkenscheid, verspricht dem Jürgen Dreskamp zu Hordel, welcher mit Einwilligung seiner Mutter das ganz baufällige Haus zimmern lassen will, seine Unterstützung. <br />
Die bestehende (Wege] Gerechtsame von Schuhmacher Kuipers Weg bis auf Lindemans
Die bestehende [Wege] Gerechtsame von Schuhmacher Kuipers Weg bis auf Lindemans
Teich bleibt bestehen, jedoch darf dem König die Benutzung des Weges nicht verweigert werden.<br />
Teich bleibt bestehen, jedoch darf dem König die Benutzung des Weges nicht verweigert werden.<br />
Haus und Hof sollen Dreskamp und seine Nachkommen künftig in Leibgewinn erhalten.<br />
Haus und Hof sollen Dreskamp und seine Nachkommen künftig in Leibgewinn erhalten.<br />
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Königs-Hof zu Hordel betr. Fol. 12.</small>
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==Quelle==
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*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 5. Januar 2017, 20:04 Uhr

Urkundentext

5. Januar 1734, Dahlhausen
Johann Moritz Winhold von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Havkenscheid, verspricht dem Jürgen Dreskamp zu Hordel, welcher mit Einwilligung seiner Mutter das ganz baufällige Haus zimmern lassen will, seine Unterstützung.
Die bestehende [Wege] Gerechtsame von Schuhmacher Kuipers Weg bis auf Lindemans Teich bleibt bestehen, jedoch darf dem König die Benutzung des Weges nicht verweigert werden.
Haus und Hof sollen Dreskamp und seine Nachkommen künftig in Leibgewinn erhalten.
Unterschrift des Ausstellers.
Vermerk: Das Original hat Dreskamp in Händen.
Kopie.
Königs-Hof zu Hordel betr. Fol. 12.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen