Urkunde 1726 Mai 2 III

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Dezember 2016, 14:53 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

2. Mai 1726, Werden
Lehnkammersekretär Contzen bestätigt, dass dem Freiherrn von Düngellen die Belehnung mit dem Haus und Gut Dahlhausen, sonst Rindersbrok genannt, samt dazugehörigen Gütern, wie auch mit Möckershof diesmal für 130 Rtlr. belassen, und diese samt den Gebühren von 10 Rtlr. 30 Stbr. von seinem Bevollmächtigten Doktor Kopstadt gezahlt worden sind.
Der Aussteller siegelt mit dem Lehnkammersiegel und unterschreibt.
Kopie.
Werdensche Lehen, IV. Fol. 16

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen