Urkunde 1726 Mai 1: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johann Moritz Winold von Düngelen]], Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter Haus und Wohnung Dahlhausen, genannt Rindersbrok, Brecklinghaus, Hertens Gut genannt, Vitings- und Beckmans Gut, eine Wiese bei Cramwinckel, Rensings Hof jetzt Viting und Mukshof [Mödcershof]sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.<br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johann Moritz Winold von Düngelen]], Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter [[Haus Dahlhausen|Haus und Wohnung Dahlhausen, genannt Rindersbrok]], Brecklinghaus, Hertens Gut genannt, Vitings- und Beckmans Gut, eine Wiese bei Cramwinckel, Rensings Hof jetzt Viting und Mukshof [Mödcershof]sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />



Version vom 19. Dezember 2016, 14:44 Uhr

Urkundentext

1. Mai 1726, Dahlhausen
Johann Moritz Winold von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter Haus und Wohnung Dahlhausen, genannt Rindersbrok, Brecklinghaus, Hertens Gut genannt, Vitings- und Beckmans Gut, eine Wiese bei Cramwinckel, Rensings Hof jetzt Viting und Mukshof [Mödcershof]sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.

2. Ausfertigung der Bevollmächtigung: Vgl.: Urkunde 1726 März 11

Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen