Urkunde 1726 März 11

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Dezember 2016, 14:42 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

11. März 1726, Dahlhausen
Johann Moritz Winold von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.

Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen