Urkunde 1726 März 11: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann Moritz Winold von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.<br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johann Moritz Winold von Düngelen]], Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />



Version vom 19. Dezember 2016, 14:42 Uhr

Urkundentext

11. März 1726, Dahlhausen
Johann Moritz Winold von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.

Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen