Urkunde 1713 Februar 13

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Urkundentext

13. Februar 1713, (Bochum)
Rentenverzeichnis der Pastorat der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Bochum.

A. Einkünfte des Pastors:

I. Dieser erhält aus der Pastorat der katholischen Gemeinde den Kornzehnten in der Bauerschaft Lahr, welcher jährlich verpachtet ist für 14 Malter 1 Viertel oder Spint Roggen, 12 Malter, 2 Scheffel, 1 Viertel Gerste, 6 Malter: 1 Scheffel Hafer, 2 Scheffel Weizen, 2 Scheffel Erbsen, 2 Scheffel Rübesaat, wie auch 21 Hühner, 5 Gänse und 1 Rtlr. 15 Stbr. Hammelgeld.
Zur Abstattung und Bezahlung dieses Zehnten müssen aus ihren Zehntländereien geben jährlich:

  1. Schulte zu Sunte 7 Scheffel Roggen, 7 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Hafer, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Weizen und 8 Stbr. . . .; sein Kötter Küper zu Lähr: 1 Huhn und 1 Gans;
  2. Danckberg zu Lähr 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen. 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen, 16 Stbr. Hamelgeld, 4 Hühner, 1 Gans;
  3. Gört zu Lähr 12 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen. 16 Stbr. Hamelgeld, 2 Hühner, 1 Gans;
  4. Nolle zu Lähr 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen, 16 Stbr. Hammelgeld, 2 Hühner und 1 Gans;
  5. Straetman zu Lähr 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Hafer, 1 Viertel Weizen, 1 Viertel Rübesaat, 1 Viertel Erbsen, 8 Stbr. Hammelgeld, 4 Hühner und 1 Gans; Nota: Diese unter 2. 3. 4. und 5. benannten Bauern müssen auch das Zehntspanferklein, wan es 6 Wochen alt, ausfolgen lassen.
  6. Hellbrüge zu Haffkenscheidt aus dem gepachteten Stoppenbergischen Zehntland 1 Malter Roggen;
  7. Bovenerman zu Lähr 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste. 2 Scheffel Hafer, 4 Hühner; sein Kötter Schmidt zu Lahr 2 Viertel Roggen und 2 Viertel Gerste;
  8. Zehntländereien des Herrn von der Leythe zu Lahr: a) er selbst 1 Scheffel, 2 Viertel Roggen, 1 Scheffel 2 Viertel Gerste, 1 Scheffel Hafer; b) sein Kötter Siepman 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Gerste, c) sein Kötter Bergmun 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Gerste; d) sein Kötter Roinberg 4 Hühner;
  9. Aus Mesmans und Timans Ländereien zu Lahr werden anstatt des Zehnten jährlichs zwar etliche Garben erhoben, sie sind aber eine Zeit lang einigen armen Leuten überhissen worden, weilen der Mühe nicht wehrt.

II. aus der Pastorat der katholischen Gemeinde in den Kirchspielen Stiepel und Weitmar jährlich den Meßhafer, er bekommt aber davon etwa nur 8 Malter, weil

  1. die lutherischen Pastöre davon für die Verkündung der Kollekte (pro publicatione instantis collectationis) 6 Scheffel erhalten (participiren),
  2. die Bauern oder Schenkenden (dantes) keine völlige Maß der Scheffel liefern,
  3. kein reines Korn, sondern mit Hexel, Spreu und Kaff vermengt geben.
  4. für die Sammlung des Hafers in den weitläufigen Kirchspielen 3—4 Personen mit Wagen und Pferden an 2 ganzen Tagen beansprucht und außer Lohn und Verpflegung an Essen und Trinken werden 2 Malter verbraucht werden.
  5. einige (dantes) sich wegen „wiederwertiger Religion" sich weigern, den Hafer zu liefern, als besonders der Herr zu Kemnade. Gerichtsherr zu Stiepel, und der Herr zu Weithmar und andere.

Sonst aber zahlen auf Grund alter Gerechtigkeit zur Abstattung des Meßhafers jährlich

1) im Kirspel oder Gericht Stiepel :

[...]

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen