Urkunde 1695 Mai 1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
 
Zeile 4: Zeile 4:
<blockquote>
<blockquote>
[[1. Mai]] [[1695]], Rittersitz Overdick<br />
[[1. Mai]] [[1695]], Rittersitz Overdick<br />
[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Moritz von Loe]], Erbherr zu Overdick, bekundet von Doktor Lennick, kurfürstlichem Richter des Amtes Bochum ein Darlehen von 100 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Moritz von Loe]], Erbherr zu [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdick]], bekundet von Doktor Lennick, kurfürstlichem Richter des Amtes Bochum ein Darlehen von 100 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
Die Zinsen sind jährlich am 1. Mai fällig. <br />
Die Zinsen sind jährlich am 1. Mai fällig. <br />
Beiden Parteien bleibt die Kündigung des Kapitals ¼ Jahr vor dem Verfalltage vorbehalten.<br />
Beiden Parteien bleibt die Kündigung des Kapitals ¼ Jahr vor dem Verfalltage vorbehalten.<br />

Version vom 17. Dezember 2016, 23:57 Uhr

Urkundentext

1. Mai 1695, Rittersitz Overdick
Moritz von Loe, Erbherr zu Overdick, bekundet von Doktor Lennick, kurfürstlichem Richter des Amtes Bochum ein Darlehen von 100 Rtlr. erhalten zu haben.
Die Zinsen sind jährlich am 1. Mai fällig.
Beiden Parteien bleibt die Kündigung des Kapitals ¼ Jahr vor dem Verfalltage vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. v. Dungellen zu Dahlhausen Beklagten / von Loe Overdickschen Creditoren - Jacobi betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 181.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen