Urkunde 1668 Februar 10

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 11. Mai 2016, 23:21 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

10. Februar 1668, Werden
J. v. Bernardi bestätigt, daß Rötger v. Düngelen zu Dahlhausen heute an Gebühren für die Erneuerung der Lehn 10 Rtlr. eingezahlt habe: an Gebühren für den Lehnsherrn seien noch 4 Rtlr. zu zahlen. Der Lehnbrief soll nach richtiger Bezeichnung der Zubehörungen der Güter und Erledigung der Gebühren wegen Möckers Hof ausgeglichen werden.
Unterschrift.
Kopie.
Werdensdie Lehen IV. Fol. 8.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen