Urkunde 1653 Februar 22: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. April 2016, 00:16 Uhr
Urkundentext
22. Februar 1653 Dalhausen
Rütger von Daelhausen und Hafkenscheidt bekundet für sich und seine Frau, heute von den Eheleuten Peter Kruse, Bürger zu Bochumbr und Margaretha Werdelman ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben.
Hierfür sind jährlich auf Petri ad cathedram (22. Februar) 5% Zinsen, bei nicht pünktlicher Zinszahlung 6% zu zahlen. Vierteljährliche Kündigung des Kapitals vor dem Verfalltage bleibt vorbehalten.
Rütger von Dungelen zu Dalhausen siegelt und unterschreibt, seine Frau Clara von Kettler unterschreibt.
Original.
Eingelöste Obligationen. fol. 60.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 48 Nr. 209
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen