Urkunde 1632 Mai 11

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. März 2016, 18:29 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

11. Mai 1633
Goswin von Hullen, ehemaliger Grimbergischer Rentmeister, bekundet, an Georg Pannekuchen in der Teicke (?), Bevollmächtigten des Goswin von Düngelen zu Dalhausen, gemäß dem von Düngelen und Dietherich Ovelacker und seinen Miterben geschlossenen Vergleich wegen des Gehölzes Sunderen von 1615—25 einschließlich jährlich 30 Rtlr. Zinsen gezahlt zu haben.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde u. Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg, Frhrn. von Bremdt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 14.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen