Urkunde 1632 Mai 11: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Goswin von Hullen, ehemaliger Grimbergischer Rentmeister, bekundet, an Georg Pannekuchen in der Teicke (?), Bevollmächtigten des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]], gemäß dem von Düngelen und Dietherich Ovelacker und seinen Miterben geschlossenen Vergleich wegen des Gehölzes Sunderen von 1615—25 einschließlich
Goswin von Hullen, ehemaliger Grimbergischer Rentmeister, bekundet, an Georg Pannekuchen in der Teicke (?), Bevollmächtigten des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]], gemäß dem von Düngelen und Dietherich Ovelacker und seinen Miterben geschlossenen Vergleich wegen des Gehölzes Sunderen von 1615—25 einschließlich
jährlich 30 Rtlr. Zinsen gezahlt zu haben.<br />
jährlich 30 Rtlr. Zinsen gezahlt zu haben.<br />
Kopie.<br />
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Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde u. Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg, Frhrn. von Bremdt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 14.
<small>Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde u. Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg, Frhrn. von Bremdt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 14.</small>


== Quelle ==
== Quelle ==

Version vom 20. März 2016, 18:33 Uhr

Urkundentext

11. Mai 1632
Goswin von Hullen, ehemaliger Grimbergischer Rentmeister, bekundet, an Georg Pannekuchen in der Teicke (?), Bevollmächtigten des Goswin von Düngelen zu Dalhausen, gemäß dem von Düngelen und Dietherich Ovelacker und seinen Miterben geschlossenen Vergleich wegen des Gehölzes Sunderen von 1615—25 einschließlich jährlich 30 Rtlr. Zinsen gezahlt zu haben.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde u. Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg, Frhrn. von Bremdt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 14.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen