Urkunde 1607 Dezember 16: Unterschied zwischen den Versionen

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Johans von Auwe. Gerichtsschreiber zu Hoerde. bekundet, daß er heute von Goswin von Dungelen zu Dalhausen mit seinem Recht auf den Heilinghoff zu Brackel und seinem Zubehör belehnt worden sei und er ihm den Lehnseid (juramentum fidelitatis) geleistet habe.<br />
Johans von Auwe. Gerichtsschreiber zu Hoerde, bekundet, daß er heute von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswin von Dungelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] mit seinem Recht auf den Heilinghoff zu Brackel und seinem Zubehör belehnt worden sei und er ihm den Lehnseid (juramentum fidelitatis) geleistet habe.<br />
Unterschrift des von Auwe.<br />
Unterschrift des von Auwe.<br />


Original.<br />
Original.<br />


Nachrichten betr. die Camciischen Lehngüter. welche ehemals
Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen von dem König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol 9.
die Freiherru von Düngellen von dem König von Preuflen
zu Lehn getragen nahen . . . Fol 9.
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Version vom 7. März 2016, 17:12 Uhr

Urkundentext

16. Dezember 1607 Dortmundt
Johans von Auwe. Gerichtsschreiber zu Hoerde, bekundet, daß er heute von Goswin von Dungelen zu Dalhausen mit seinem Recht auf den Heilinghoff zu Brackel und seinem Zubehör belehnt worden sei und er ihm den Lehnseid (juramentum fidelitatis) geleistet habe.
Unterschrift des von Auwe.

Original.

Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen von dem König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol 9.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen