Hof Schulte-Uhlenbruch (1910-1968): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Uhlenbruchs-Hof wird schon [[1359]] erwähnt. Im Schatzbuch der Grafschaft Mark tritt der Hof auf als „Schult inden Ulenbr(ock)“ und gehörte mit seinen 6 Gulden Steuerbetrag zu den ertragreichsten Höfen der Mark. In der Türkensteuerliste von [[1645]] wird in Sodingen der Hof „Uhlenbrouch“ genannt. Heinrich Schulte-Uhlenbruch verkaufte seinen Hof [[1917]] an die Knappschaft in Bochum.
__NOTOC__
Der ältere [[Hof Schulte-Uhlenbruch d.Ä.|Uhlenbruchs-Hof]] wird schon [[1359]] erwähnt. Dieser Hof wurde  Heinrich Schulte-Uhlenbruch verkaufte seinen Hof [[1917]] an die Knappschaft in Bochum. Später bewirschafte die Familie [[Hof Kölling (Herne)|Kölling]] den Hof bis zu dessen Ende 1966.
{{Infobox Hof
|Name=Hof Schulte-Uhlenbruch (Neu)
|Bild=[[Datei:Schulte-Uhlenbruch-Koelling1963.jpg|400px|mini|zentriert]]
|Bildinfo=Lage des Hofs im Mai 1963
|Erbaut=1910/1911
|Auch bekannt als:=[[Hof Kölling (Herne)|Hof Kölling]]
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==Die Stadt Herne kauft den Hof Schulte=Uhlenbruch==


==[[Herner Anzeiger]] vom 6. Mai [[1939]]==
<big>'''50 Morgen zwischen Stadtgarten und Horsthauser Friedhof. Wertvolle Abrundung des städischen Grundbesitzes. Aufschließungspläne werden ausgearbeitet.'''</big>
'''Die Stadt Herne kauft den Hof Schulte=Uhlenbruch'''
 
50 Morgen zwischen Stadtgharten und Horsthauser Friedhof. Wertvolle Abrundung des städischen Grundbesitzes. aufschließungspläne werden ausgearbeitet.


Die Stadtverwaltung teilt mit:
Die Stadtverwaltung teilt mit:
Die Stadt Herne hat von der Reichsknappschaft den früheren Hof Schulte-Uhlenbruch in einer Größe von rd. 50 Morgen angekauft. Der Hof, der fast rundum von städischem Gelände, nämlich dem [[Stadtgarten Herne|Stadtgarten]], dem [[Ostfriedhof]] und dem [[Hof Trimbusch|Trimbusch-Hof]] umgeben ist, bildet so eine wertvolle Abrundung des städtischen Grundbesitzes. Das Stadtbauamt ist beauftragt, neue Aufschließungspläne für das gesamte an dieser Stelle liegende städtische Gelände auszuarbeiten.
:Die Stadt Herne hat von der Reichsknappschaft den früheren Hof Schulte-Uhlenbruch in einer Größe von rd. 50 Morgen angekauft. Der Hof, der fast rundum von städischem Gelände, nämlich dem [[Stadtgarten Herne|Stadtgarten]], dem Ostfriedhof und dem [[Hof Trimbusch|Trimbusch-Hof]] umgeben ist, bildet so eine wertvolle Abrundung des städtischen Grundbesitzes. Das Stadtbauamt ist beauftragt, neue Aufschließungspläne für das gesamte an dieser Stelle liegende städtische Gelände auszuarbeiten.
 
'''Aus der Geschichte des Hofes'''
 
Der jetzt von der Stadt erworbene Hof Schulte-Uhlenbruch ist nicht zu verwechseln mit dem Hof Schulte-Uhlenbruch in Vellwich, südlich der Castroper Straße. Dieser war ursprünglich der Tönnishof. Der jetzige Besitzer, Wilhelm Schulte-Uhlenbruch hat ihn von seiner Tante, die ihn zum Generalerben einsetzte, geerbt, Aber auch der Hof Schulte.Uhlenbruch, den die Stadt jetzt gekauft hat, ist nicht der ursprüngliche. der alte Hof schulte-Uhlenbruch liegt östlich des Stadtgartens hinter den Häusern der Straße "[[Im Uhlenbruch]]". Er ist zu Wohnungen umgebaut.


Die Geschichte des Hofes Schulte-Uhlenbruch, dessen Grundbesitz an Aeckern, Wiesen und Holzungen den äußersten Teil Sodingens gegen Herne bildete, reicht weit zurück. es ist möglich, daß eine Beziehung zu dem vestischen Dienstmannen= und Recklinghäuser Tarsherrengeschlechte '''von Uhlenbrock''' besteht. Dieses Rittergeschlecht ist schon [[1335]] auch im Gericht Castrop nachzuweisen. Damals war ein Theodericus de Ulenbruke Zeuge bei einem Verzicht Goswins [[von Eickel]] zugunsten Rotgers von Obercastrop und Bernds von der [[Schadeburg]]. Die Verpfändung von [[1359]] beweist, daß die von Ulenbrock Besitz in Obercastrop hatten. Nach Fahne ([[Fahne 1858|Westfälische Geschlechter]]) saßen sie sogar uf dem Rittersitz Obercastrop, nannten sich danach und siegelten mit der auch bei dem vestischen Teil der Familie üblichen Eule (Ulenbrok = Eulenbruch). es ist möglich, daß ihnen auch der Hof Uhlenbruch in Sodingen gehört hat. Naheliegender ist zwar, anzunehmen, daß eine zufällige Namensübereinstimmung vorliegt, also das gelände östlich des heutigen Stadtgartens - es senkt sich sehr tief und ist stark wasserhaltig<ref>Beweis dafür ist auch das Vorhandensein von Raseneisen= oder Sumpferz. Dieses wurde [[1850]] auf der Wiese von schulte=Uhlenbruch unter einer 14 Zoll starken Dammerde, 10 Zoll hoch auf dem gelblichen sande agbelagert, gefunden. Die Mutung wurde Oberweier genannt (nach dem Kampfort Oberweier, wo die preußichen Truppen unter Prinz Wilhelm die badische Mairevolution [[1849]] niederwarfen). Zwar ist den Gewerken, an dessen spitze der Landwirt Schlingermann in Obercastrop stand, das gemutete Feld verliehen worden, doch ist die ausbeutung des Erzvorkommens über die Anfänge nicht hinausgekommen.</ref> - ebenso Uhlenbruch hieß, wie etwas das Uhlenbruch, dem der Rittersitz der vestischen Familie seinen Namen verdanken dürfte. Die Annahme einer Flutbezeichnung Uhlenbruch als Grundlage für den Hofnamen wird auch dadurch nahgelegt, daß der Hof in seinen ältesten Formen "Schulte im Uhlenbruch" hieß. Doch ist auffallend, daß es sich um einen Schulte handelte. Man kann an sehr vielen Beispielen (Schulte zu Sodingen, Schulte zu Alstede, Schulte im Gysenberg, Schulte=Uemmingen usw.) den Beweis erbringen, daß ein adliger Hof dann ein Schultenhof wurde, wenn ihn die Adelsfamilie verließ un d einen Bauer darauf setzte. So wäre er durchaus möglich, daß der Hof Schulte-Uhlenbruch dem Adelsgeschlecht von Ulenbrock auf Obercastrop gehörte und von einem Schulte als Pächter bewirtschaftet wurde. Das steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, daß der Hof Schulte-Uhlenbruchzum Hause Bladenhorst gehörte, denn er kann sehr wohl durch Kauf- Tausch, Verschreibung, Erbschaft u. dergl. von den Ulenbrock an die Bladenhorster gekommen sein. Als '''Bladenhorster Besitz''' wird er um [[1600]] in einer erbteilung zwischen den Brüdern Philipp Arnold und Hermann von Viermund zur Bladenhorst erwähnt. In dieser Erbteilung erhält der ältere der Brüder, Philipp Arnold, Haus Bladenhorst mit zahlreichen Höfen und Kotten, darunter auch "Schulte im Ulenbrug" <ref>16. Januar [[1613]]:  Erbteilung zwischen den beiden Brüdern Philips Arnolt und Herman von Viermundt.Philips Arnolt erhält den adeligen Sitz und Haus zu Bladenhorst mit allem Zubehör, gelegen in der Grafschaft Marck, im Amt Bochumb und Gericht Castrope; "sampt nachfolgenden hoffen, Kotten, Erben vnd gudern, deroselben aigenthumbleuten vnd Erbbeschweringen, was etwo auff denselben angetheilten gudern stehen mochten, [...] benentlich den Vethaneke, Hauer, der Gely (?) Sleger, Melchior off der Steinhart, der Holter, Koch an der Heiden, der Kröner, Herman zu Ropell, Wortman, Leuedag, der Koller, Dungelman von Castrope, Philips Bernickhausen, Hecht, Büchte zu Holthausen, Nierhoff, Schuerman, Ludwig zu Bösinckhausen, Heierman daselbst, Rotger Natte, Schweins Kotte, Herenberg, Gulicher, Sondag, Bömer, Seerbruich, Beckman zu Bornick, '''Schulte im Vlenbrock''', Horstman zu Oueren-Castrop, Kerckhelle, Wortman oder Billfelt zu Ouern-Castrop, Villigst, der Korte, Thiacker, Korseboem, Schulte zu Berge, Schulte Westhoff, Budde zu Poppinckhausen, Weber daselbst, Lackenberg, Buchte off dem Bergloe, Weßel Dennenbergh, item die Renten ond Pfechte bey dem Schulten zu Alstedde, Clusener in den Aldenhouen, Henrich zu Ouerkampff, Johan zu Ouerkampff, Bergelman, Herman in den Aldenhouen, Wilhelm zu Gerte, Nierhoff zu Harpen, Kuper vnd Weuer zu Kornharpen, Herman Dennenborg, Scholuer zu Castrop, Colma zu Westhouen, Bernt off dem Houe zu Börnick, Henrich zu Velnich, Theues zu Bornickhausen, vnd der Hack daselbst", ferner die Zehnten zu Bosinckhausen, Holthausen, Borninckhausen, Poppinckhausen, Hungerichen, Holthausen und um Ropel, den blutigen Zehnten zu Holthausen, Bösinckhausen und Bornick; sodann sind Philip Arnolt erblich zugeteilt, die Pfandschaften bei Gerhardt von Scheuren zum Donhaue im Amt Wetter, lautend auf 2000 Goldgulden und 1638 Reichstaler Capital, dazu aus der Rentmeisterei zu Horde jährlich 16 Dortmunder Gulden.Herman von Viermundt erhält den adeligen Sitz zu Wischen in der Grafschaft Marck und Amt Bochumb gelegen, "sampt nachfolgenden hoffen, Kotten, Erbgudern, Leuthen, Renten, Gefellen [...] benentlich Serich zu Gerten, Lutkendorpff, Hombergh, Schulte zu Kornharpen, Wiseheuser, vnd Nolle zu Werne, doch zum halben theil, [...] dweil die Mutter, Fraw von Viermundt, den andern halben theil noch vnder hatt, item Höldering ahm Bocholtz gantz"; ferner die in der Grafschaft Lymburg gelegenen Viermund. Güter, Höfe, etc., nämlich "der Schulte zu Hennen, Stemper daselbst, Storck, Schumacher, die Kotten off dem Marckede, Heinek zu Hennen, Koystatt, Nordhaus, Wulman, Halstenbergh, Veickhaus, Hinckelman, Pelsing, achter dem Bergt, der Schulte zu Reinen, Kip, Hanick, Romberg, Sporman, Gobeln Kotte, Stratter, Bertholts hoff zu Berchemb, der Becker, Rademacher, der Franck, Dickman, Hohestanck, Henrich Darbauen, Rymke"; in Amt Wetter zu Herbeke Kemesypman und Storckman; im Amt Schwerte Bockall zu Ouerbergh und Kuel zu Geseke, dann den Hof in der Stadt Schwerte; im Amt Iserloen zu Deilinckhouen folgende Güter, die denen von Viermundt und Werninckhausen zum Clusenstein, jedem zur Hälfte zuständig sind, nämlich: Borchoff, die Kuene, Stephan Tale, Wilhelm Maß, Paschedach, Hotken, Putman und Gneseke (?); dann die Freigrafschaft Zuschen, im Erzstift Coln und Amt Medebach, samt dem Freistuhl; die Zinsen, Gulden Rente etc. in den Dörfern Zuschen, Hespern, Braunshausen, Dreislar und Liesen; das Burglehen zu Hallenberg, die Mühle und Höfe daselbst, die Mühle zu Zuschen, die Meierhöfe zu Hespern, nämlich Gunterman, Morchen, Volmeken, Herman von Werden, Jost, Mursen, Jungeman, Absolon, der Meyer zur Eppe; im Gericht und Dorf Viermyn Jeger Hans, Menekell, Tippell und Knipschilt; dann zu Elckerhausen das Haus und die Mühle, Cummelsgut, Mullen Hand Joist, Herman Hillebrandt und Heseler Herman; in der Grafschaft Witgenstein zu Elsaff Anengut, Allerhausen, Kuhlerhans und Birckhaus; der Waldzehnte zu Zuschen, die Zehnter vor dem Winterberg, der Harfelder und Werensdorfer Zehnte gen., die Zehnten zu Ließen und Hespern, der Bunterinckhauser und Keller Zehnten vor dem Hallenberg, derzu Brunshausen samt dem Waldzehnten daselbst und aus dem Vorst, Zehnten zu Dreisler, zu Detmaringhausen; ferner eine Pfandschaft von 3000 Reichstaler Capital, belegt bei Christian von Wolrath, Grafen und Herrn zu Waldeck, eine Jahrrente von 23 1/2 Goldgulden am fürstl. Hause Altena und das jahrl. Manngeld zu Hoßen.Die Erbteilung der im Besitz und Nutznießung der Witwe von Vierundt befindlichen Güter wird ausgestellt, nämlich: der adelige Sitz Coluenborg zu Billerbeck im Stift Munster und Amt Horstmar, ihre Mitgift; die halben Harpenschen Güter, eine Pfandschaft von 2000 Reichstaler bei dem verstorbenen Euerhardt von Scheuren zur Horst off der Rhuren, eine von 1000 Reichstaler bei der Witwe Burens, eine von 800 Goldgulden zu Eluerfeld zu Herbede, eine von 600 Goldgulden bei Kettler zur Hauestatt, von denen sie 8 oder 600 Reichstaler bei Kappeln anlegt, sodann eine bei Jobst von Aschebroch, Droste zu Bochumb von 500 Goldgulden; ferner das Haus Nordenbeck, welches von den von Brausberg den von Viermund unbefugter Weise vorenthalten wird; das Gericht Viermyn, das noch in Händen des Landgrafen zu Heßen, endlich die Paderbornsche Forderung gegen Margarete Marten; es folgt dann noch die Aufzählung von einer Reihe rückständiger Pfandschaften; diese Erbteilung ist als eine Erneuerung der Erbvereinigung der verstorb. Herrn von Viermundt und Nordenbeck von 2. Juni 1602 anzusehen.Siegelzeugen: Gisbert von Bodelschwing, Herr zu Bodelschwing und Mengede, Joachim Freitag zum Lorinekhoue, Bernhardt von Oer zu Kokesbecke, Georg Kumpsthoff, Wilhelm von Loen, Dr. der Rechte und Licentiat.
Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2373 [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp;jsessionid=2A5D892ECA00347897036D3F0695EEC8?archivNr=1&tektId=2437&id=0589&klassId=10&verzId=2434&seite=1&warenkorb=CookieFehler]</ref><ref>Am gleichen Tage: Vergleich oder Mageschiedt zwischen den Gebrüdern Philipp Arnold und Hermann v. Viermundt, welche Güter dem einzelnen zufallen.a) Philipp Arnold erhält den adeligen Sitz und das Haus zu Bladenhorst mit allem Zubehör und Gerechtsamen, gelegen in der Grafschaft Mark, Amt Bochum und [Gericht Castrop], sowie ff. Höfe, Erbgüter, darauf wohnende "Eigenthumbleuthen" "benentlich Vethaneke, Haver, Koch (!), der Ohelischleger, Melchior uff der Steinhart, der [...] (hier ist die Urkunde ausgerissen) Koch ahn der Heiden, der Kröner, Herman zu Roxell, Wortman, Levedach, der Koller, Dungelman vor Castrope, Philips [...] (hier ist die Urkunde ausgerissen), Hecht, Buchte zu Holthausen, Nierhoff, Schuerman, Ludwich zue Bösinckhausen, Hei[.]mana daselbst, Rutgern Natte, Schweinskotte, Herentrei, Gülcker, Sondagh, Bömer, Seerbroek, Beckman, [...]ernieck, Schulte im Ulenbroch, Horstman zu Overn-Castrope, Kerckhelle, Wortman oder Bilfehlt zu Overn-Castrop, Villigst, der K[...], Thiaker, Kersseboem, Schulte zu Berge, Schulte Wisthoff, Budde zu Poppinckhausen, Weber daselbst, Laekenb, Buchte uff den Bergloe, Wessel Dennenborg, item die Renten u. Pfechte bei dem Schulten zu Alstede, Cüster zu Herne, Kempman zu Holsterhausen, Trimpenbusch, Clusener in den Aldenhoven, Heinrich zu Overkampff, Borgelman, Herman in den Aldenhoven, Wilhelm zu Gerte, Nierhoff zu Harpen, Kuper u. Wever zu Kornharpen, Herman Dennenberg, Scholver zu Castrop, Colman zu Westhoven, Bernt uff dem Hove zu Bornick, Henrich zu Velvich, Teves zu Bövinckhausen u. der Hack daselbst, die Zehenden zu Bosinckhausen, Holthausen u. Bernickhausen, item der Zehende zue Poppinckhausen u. der Zehende zu Hungerichen Holthausen u. umb Roxell u. den blüdigen Zehenden zu Holthausen, Bösinckhausen u. Bornick", weiter noch "die Pfandtschafften bei Gerhardt von Scheuren zum Donhove im Amt Wetter", sprechend auf 2000 Goldgulden 638 Reichstaler Kapital, ferner aus der Rentmeisterei zu Hörde jährlich 6 Gulden.b) Hermann erhält den adeligen Sitz "zur Wischen" nebst den zugehörigen Gerechtsamen, gelegen in der Grafschaft Mark und Amt Bochum, sowie ff. Höfe, Kotte, Erbgüter, Leute usw. "benentlich Surich zue Gerten, Lutkendorpf, Homberg, Schulte zu Kornharpen, Weisseheuser u. Nolle zu Werne, doch zum halben theil u. als viel man dern itzigre zeitt ahm hauss Bladenhorst besessen u. die Leute in ihrem Geprauch u. Winnung haben, dweil die Mutter, Fraw von Viermundt den andern halben Teil noch underhatt, item Holterinck ahm Bocholtz, gantz, noch die Viermündische in der Grafschaft u. Vest Limbuerg gelegene Erb, Hove, Kotten u. Güder sampt ihren Gefellen, Ufkunftten u. Geholtz, als nemblich der Schulte zu Hennen, Stemper daselbst, Storck, Schumacher, die Kotten uf den Marckede, Heinck zu Hennen, Kopstat, Northaus, Wulman, Halstenberg, Vinckhaus, Hinckelmann, Pelsing, achter dem Berge, der Schulte zu Reine, Kip, Habich, Romberg, Spoman, Gobeln Kotte, Stratter, Bertoltshoff zu Brechumb, der Becker, Rademacher, der Franck, Dickman, Hohestanck, Hewich Darlaven, Rincke, noch im Ampt Wetter zu Herbede Hemesipman u. Storckman, item im Ampt Schwerte Gockel zu Overberg u. Kuel zu Geiseke, sodan den Hoff binnen der Statt Schwerte, ferner im Ampt Iserloen zu Deilinckhoven nachfolgende Gutter sampt dem Geholtz, so dennen von Viermundt u. Werninckhausen zum Clausenstein jedem zum Halbscheet zustendig sein, nemblich Borchoff, die Kuene, Steffen Tele, Wilhelm Mass, Paschedach, Hottken, Putman u. Queseke, item die Freigrafschafft Zuschen im Erzstifft Coln u. Ampt Medebach gelegen, sampt dem freien Stullgericht, sodan in den dorpfern Zuschen, Hespern, Brunshausen, Dreissler, Liessen u. sonsten herbrachten beeden, diensten, sombhaber, zinsen, gülden, renthen, gelt u. kornpfechte" sowie sämtliches Zubehör und Gerechtigkeiten, "item das Burchlehen zum Hallenberg, die Muhle u. Höffe sampt andern pertinentien daselbst, noch die Muhle zu Zuschen, item die Meuerhoffe zu Hespern, nemblich Gunterman, Morchen, Volmeken, Herman von Werden, Jost Musen, Jungman Absolon, der Meier zu Liessen, Daniel zu Brunshausen, die Vorst u. Wasserloen, item der Reuter zu Dreisloe, der Senger, Riege, Greber, noch die Erb u. Guder zu Dudinckhausen, Schleider u. Eppe, nemblich Knobshoff, Fleckener, Dinstfelder, Fiesseler, im Oel, die Hardenacker, Storcker, Leiffert, Pauls Johan, beide Vinger, die Muhle zu Eppe, neben ann Broungen daselbst zu Eppe, item in Gericht u. Dorpf Wiermyn: Jeger Hans, Menckel, Tipel u. Knipschilt, noch zu Elckerhausen das Haus, die Muhle u. Cummelsgutt, Muller Jans Joist, Herman Hillebrandt u. Hesselers Herman, ferner in der Graffschafft Witchenstein zu Elsaff, Auengutt, Allerhausen, Mullerhans u. Giackhaus samt iren Consorten, item der Waltzehende zur Zuschen, die Zehenden vor dem Winterberg, der Harfelder u. Werensdorpfer Zehende gnant, beneben den Gudern daselbst, die Zehende zu Liessen u. Hespern, der Gunterinckhauser u. Kellerzehendt vor dem Hallenberg, Zehende zu Brunshausen, sampt den Waltzehenden daselbst, u. aus dem Vorst, Zehende zu Dreislar, noch der Zehende zu Detmarinckhausen"; überdies erhält Hermann noch die Pfandscaft von 3000 Reichstalern Kapital "bei den wolgep. herrn Christian u. Wolraht, Graven u. Herrn zu Waldeck belagt; noch die Rente ahm fürstlichen Hause Altena" jährlich von 23 1/2 Goldgulden "u. dan dasjahrliche Mangelt bei Hessen".c) Über ff. wird noch keine Bestimmung getroffen, 1) den adeligen Sitz Kolvenburg zu Billerbecke im Stift Münster und Amt Horstmar samt zugehörigen Gütern, die der Brüder Mutter, Johanna geb. von Oer, ihrem Manne in die Ehe gebracht hatte und nun inne hat; ferner die halbe Harpesche Güter nebst einer Pfandschaft von 2000 Goldgulden bei dem +Everhard v. Scheuren zur Horst uff der Ruren; eine Pfandschaft von 1000 Reichstalern bei der Witwe Bürens; bei Elverfeldt zu Herbede eine Pfandschaft von 800 Goldgulden und eine solche von 600 Goldgulden bei Ketteler zur Havestatt. Letztere 2 Pfandschaften wurde abgelöst und dafür c. 600 oder 800 Reichstaler bei Kappeln angelegt und "der von Bodelschwing angenohmen" sowie noch 500 Goldgulden davon bei Jobst v. Aschebruich, Drost zu Bochum, angelegt. Alles dieses hatte z. Zt. noch der Brüder Mutter in Besitz. 2) über das Haus Nordenbeck samt zugehörigen Gütern, das der von Braunsberg v. Viermundt unbefugter Weise vorenthält; das Gericht Viermyn, das noch in Händen des Landgrafen v. Hessen. Auch ist der Paderborner Prozess gegen Margarethe Marten noch nicht erörtert.d) ff. Pfandschaften sollen die Brüder gemeinsam besitzen resp. erhalten: 1) eine nubezahlte Pfandschaft bei Lubbert v. Brempt [dabei Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmundt erwähnt]; 2) eine solche von 350 Reichstaler, weshalb die Brüder mit Bürgermeister und Rat der Stadt Recklinghausen in Streit liegen; 3) eine unsichere Pfandschaft von 125 Reichstalern bei denen von Oer zu Kakesbeck; 4) bei Drost Romberg 500 Goldgulden; 5) bei Jobst und Franz v. Els 55 Reichstaler und 6) eine unsichere Jahresrente von 4 Gulden Dortmundisch "bei Schellen uff dem Berge hinderstendig".e) da die Pfandverschreibungen "ahn der Schadeburg" mit dem gerichtl. "eingedingten u. in die Erbteilung gebrachten" Höfe noch nicht abbezahlt, und dem Phil. Arnold "wegen des Hoverguts" und "davon durch die Witwe Costers entzogene 6 Maldersse Landts", auf 600 Reichstaler geschätzt, ermangeln, so erhält aus den Schadeburgischen Gütern Phil. Arnold zuerst 600 Reichstaler, der Rest bleibt für beide Brüder gemeinsam.f) es folgen noch weitere Festsetzungen, bei denen nur die Namen erwähnt werden mögen: die Brüder haben noch 3 ledige Schwestern nämlich Mechelt, Anges Hellenberg und "Philips" Catrine; von einer verheirateten "Schwestern von Romberg" ist die Rede. Die Frau "Hoffrichterinne", Witwe Arnolds v. Viermundt, zieht die Pacht und Renten aus Elckerkausen. Weiter erwähnt der Nordenbecksche Sterbefall und Prozesse "wegen Burgthall mit Lipperheiden zu Schorling u. den von Schonstatt", gegen die von Strunckede, den von Braunsberg, herrn Graven zu Witchenstein, die Geschwestern v. Viermundt von wegen des hauses zur Wische und anderer Gutter im Aot Medebach, die von der Reck wegendes Velvenicher Hoffs, Bockman" usw.g) einer Erbvereinigung des Vorfahren der Brüder, die vom Kaiser bestätigt worden, folgend, setzten diese auch Anno 1602, Montag den 2. Juni, eine donatio mutua et reciproca unter sich auf [vor Joh. Freithoff, Notar] und jetzt bestätigen noch einmal die Brüder diesen ihren Vertrag [Codicill dazu].Zeugen: Gisbert v. Bodelschwing, Herr zu Bodelschwing und Mengede; Joachim Freidag zum Lörinckhave; Bernhard von Oer zu Kakesbecke; Georg Kumpsthoff und Wilhelm von Loen respective der Rechten Doctor und Licentiat [alle zugleich Siegelzeugen].Actum et datum Bladenhorst.Unterschrift der Gebrüder und der Zeugen.
Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2374 </ref>. als er 1621 und Hermann 1624 gestorben waren und ihr Schwager Caspar von Romberg vom Hause Bladenhorst und der übrigen erbmasse Besitz ergriff, begaben sich seine Beauftrageten, der Castroper Gerichtsfrone Heinrich Rabte und dessen vater serries Rabte, u.a. auch zum Hofe Schulte=Uhlenbruch. Am 27. 11. 1624, nachmittags gegen 4 Uhr, sind sie dort mit mehreren Zeugen erschienen und haben (unter den früher hierbei üblichen Zeremonien) Besitz von dem Hofe ergriffen.<ref>1624 November 27 -1624 November 29: Nach dem um 1 Uhr nachmittags erfolgten Tode Hermanns v. Viermundt zur Bladenhorst, Donhoff und Weisch ergreift vorbehaltlich der Rechte von dessen Witwe Elisabeth Schade Caspar v. dem Romberg zu Brenninckhausen für sich und seine Frau Anna Diderich geb. v. Viermundt Besitz vom Hause Bladenhorst und bevollmächtigt in Gegenwart des Notars Joh. Brinckman, des Philips Vethacke und des Serriess Ratte den Henrich Ratte, Gerichtsfronen des Gerichts Castrop, zur Besitzergreifung der Bladenhorstischen Höfe, Kotten, Ländereien u.a. in seinem Namen, worauf dieser an den 3 Tagen vom 27. - 29. November von den einzelnen Besitzstücken in Gegenwart von Zeugen Besitz ergreift, wobei die alten Gebräuche genau beobachtet werden. Bestellsignatur: Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2522 [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&tektId=2437&id=0589&klassId=10&seite=2]</ref> "deren Inhaber auch gutwillig erklärten, den von Romberg und seine Frau sld ihre Erbherren anzuerkennen, sowie die Dienste und Pächte zu verrichten."


Der Hof schulte=Uhlenbruch ist urkundlich zuerst [[1486]] nachweisbar. Nach dem [[Märkischen Schatzbuch]], das aus diesem jahre stammt, mußte "Schult in den Ulenbr[ok]" 6 Gulden Stern bezahlen, das war der höchste Steuerbetrag von allen Sodinger Steuerpflichtigen. In der Türkensteuerliste von [[1542]] steht "Vlenbrok", in der Türkensteuerliste von [[1598]] "Schuldte zue broick", im Schatzzettel des Gerichts Castrop von [[1625]] "Uhlenbroich". Auch in diesen Listen steht der Steuerbetrag des Schulte=Uhlenbruch mit an der Spitze, allerdings jetzt erst an 2. stelle (nach Schulte-Alstebe).


Für die '''Familiengeschichte''' der Schulte-Uhlenbruch dürfte eine Urkunde von [[1592]] von großer Bedeutung sein. In dieser entläßt Johann Callenberg, Hofrichter des freien Reichshofes Castrop, Wyllem, ehelichen Sohn von Gert Smes zu Soeyingen, aus der Hofeshörigkeit. In der Urkunde wird auch noch gesagt, Wilhelm "Smedes" sei "ytzo Schulte ym Wulenbruck"<ref>Johann Callenberch, z. Zt. Hofrichter des freien Reichshofes Castrop, entlässt den Wyllem (i.v. der Urkunde steht: Wesslbreff Wyllem Smedes zu Sodinge, der itzo Schulte ys ym Wulenbrock), ehelicher Sohn von Gert Smes zu Soeyingen, aus der Hofshörigkeit und empfängt dafür Johann Vortmann zu Castrop als Hofshörigen.Standgenossen: Arndt Paddeberch, Hofsfron; Joh. Hubert zu Boeyvynvkhueyssen und Hynderych Rysse zu Ober-Castrop. Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urk unden, Nr. 2148 [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&id=0589&tektId=3509&klassId=9&expandId=0&bestexpandId=3325&suche=1&verzId=2148]</ref>. Danach war also damals ein '''Wilhelm Schmidt zu Sodingen''' Schulte im Uhlenbruch geworden. Da weitere Nachrichten, vor allem Kirchenbücher, aus jener und der nächstfolgenden Zeit fehlen, ist nicht nachzuweisen, aber durchaus möglich, daß die späteren Schulte=Uhlenbruchs blutsmäßig Schmidt-Sodingen waren. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts besaß '''Johann Wilhelm Schulte-Uhlenbruch''' (geb. 1771) den Hof, der [[1805]] die Elise Tönnis aus Vellwig geheiratet hatte. deren ältester Sohn '''Johann Joseph''' (geb. 1806, gest. 1783), der Hofeserbe wurde, heiratete 1833 in erster Ehe Therese Schulte-Ladbeck (gest. 1842), in 2. Ehe Anna Marie Christine Winkelmann aus altenbochum. Beide Frauen gebaren je vier Kinder. der 1835 geborene älteste Sohn '''Johann Wilhelm''' aus erster Ehe übernahm später den Hof, sein Bruder [...] Herner Missionsgemeinde, den bekannten Lehrer Joh. '''Tigges'', der jüngste Bruder Karl (geb. 1855, gest. 1934) heiratete anna wittenberg vom Gysenberg, war als Brenner in Recklinghausen tätig und erbaute später die Wirtschaft Plumpe an der [Kirchstraße]]. der bereits genannte Hofeserbe Johann Wilhelm schulte-Uhlenbruch (geb. 1835, gest. 1909, verheiratet 1870 mit Clementine Lücker aus Dorstfeld), hatte 6 Kinder, von denen drei früh starben. Die 1874 geborene Philippine heiratete 1901 den Gutsbesitzer Sümpelmann zu Kirchlinde, der älteste Sohn '''Joseph Wilhelm''' (geb. 1873, verheiratet seit 1900 mit Christine Große-Lahr) erbte, wie schon eingangs erwähnt, den [[Hof Tönnis]] in Vellwig, den er heute noch bewohnt, während der jüngste Sohn Heinrich (geb. 1883) zunächst auf dem elterlichen Hofe blieb. Am 18.3.1909 starb der Vater, im Februar 1910 brannte der Hof zum Teil ab. Das Wohnhaus und der Kuhstall blieben stehen. Da das Gelände infolge bergbaulicher Einflüsse bereits um 5 Meter gesunken und versumpft war, dah man von einem Wiederaufbau ab. Man verkaufte noch im gleichen Jahre den alten Hof an die [[Zeche Mont Cenis|Gewerkschaft Mont Cenis]], die schon [[1906]] Gelände zwischen Hof und Mont-Cenis-Straße erworben hatte. Sie baute ihn zu Wohnungen um. Die Witwe Schulte-Uhlenbruch und ihr Sohn Heinrich erbauten nun auf dem am höchsten gelegenen Teil des Hofesbesitzes, dem "hintersten Felde"<ref>Der alte Hof, zu dem [[1826]] 178 preußische Morgen gehörten, lag in der Flur "im Busche", vor dem Hofe, bis nahe an die heutige Mont-Cenis-Straße heran, lag die Flur "im vordersten Felde", hinter dem Hofe, zwischen dem heutigen Stadtgarten und dem am Horsthauser Friedhof bzw. Hof Trimbusch vorbeiführenden, die Grenze gegen Horsthausen bildenden Wege, die Flur "im hintersten felde". Diese drei Fluren bildeten im wesentlichen den Grundbesitz des Hofes Schulte-Uhlenbruch. Heute sind von den ursprünglichen 148 Morgen nur noch 50 vorhanden, die das Kaufobjekt darstellt haben.</ref> den jetzigen Hof. Da aber Heinrich, der sich im Jahre [...]hausen verheiratete<ref>Er war übrigens nach dem Kriege - bis 1933 - Reichstagsabgeordneter.[[Datei:SchulteUhlenbruchHeinrich.jpg|thumb|Heinrich Schulte-Uhlenbruch]]</ref> vor der Vermählung stand, ver=[...]hausen verheiratet, vor der Vermählung stand, verpachtete er den neuen Hof an den Landwirt Kölling aus Werden, der im Frühjahr [[1911]], als die Handwerker noch im neuen Hofe tätig waren, den Hof bezog und dessen Söhne ihn auch heute noch bewirtschaften. Während eines urlaubs aus dem Felde verkaufte Heinrich Schulte-Uhlenbruch im Jahre [[1917]] den Hof mit dem noch übriggebliebenen Gelände an den Allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum (heute Reichsknappschaft), der dort ein Knappschaftskrankenhaus errichten wollte. Die auflassung erfolgte am 11. 4. [[1918]]. die Knappschaft beließ den Hof dem bisherigen Pächter. Ihre Absicht, in Herne ein Knappschaftskrankenhaus zu errichten, hat sie, nachdem die Herner Krankenhäuser umfangreiche Erweiterungen vorgenommen hatten, aufgegeben. [...] Es handelt sich um den [...] Stadtgartens. Was die Stadtverwaltung mit dem neuen gelände machen wird, steht noch nicht genau fest. Wie verlautet, soll keine Siedlungsbebauung, sondern eine großzügige Grünflächengestaltung in Verbindung mit dem stadtgarten ins auge gefaßt werden.
[[Datei:SchulteUhlenbruchHeinrich.jpg|250px|thumb|[[Heinrich Schulte-Uhlenbruch]] ]]
:Dr. L. Reiners.
Die Witwe Schulte-Uhlenbruch und ihr Sohn [[Heinrich Schulte-Uhlenbruch]] erbauten 1910 auf dem am höchsten gelegenen Teil des Hofesbesitzes, dem "hintersten Felde"<ref group="Anm.">Der alte Hof, zu dem [[1826]] 178 preußische Morgen gehörten, lag in der Flur "im Busche", vor dem Hofe, bis nahe an die heutige Mont-Cenis-Straße heran, lag die Flur "im vordersten Felde", hinter dem Hofe, zwischen dem heutigen Stadtgarten und dem am Horsthauser Friedhof bzw. Hof Trimbusch vorbeiführenden, die Grenze gegen Horsthausen bildenden Wege, die Flur "im hintersten felde". Diese drei Fluren bildeten im Wesentlichen den Grundbesitz des Hofes Schulte-Uhlenbruch. Heute sind von den ursprünglichen 148 Morgen nur noch 50 vorhanden, die das Kaufobjekt darstellt haben.</ref> den jetzigen Hof. <br />
Da aber Heinrich, der sich im Jahre [... Reckling]hausen verheiratete<ref group="Anm.">Er war übrigens nach dem Kriege - bis 1933 - Reichstagsabgeordneter.</ref> vor der Vermählung stand, verpachtete er den neuen Hof an den '''Landwirt Kölling aus Werden''', der im Frühjahr [[1911]], als die Handwerker noch im neuen Hofe tätig waren, den Hof bezog und dessen Söhne ihn auch heute noch bewirtschaften. Während eines Urlaubs aus dem Felde verkaufte Heinrich Schulte-Uhlenbruch im Jahre [[1917]] den Hof mit dem noch übriggebliebenen Gelände an den Allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum (heute Reichsknappschaft), der dort ein Knappschaftskrankenhaus errichten wollte. Die Auflassung erfolgte am 11. 4. [[1918]]. die Knappschaft beließ den Hof dem bisherigen Pächter. Ihre Absicht, in Herne ein Knappschaftskrankenhaus zu errichten, hat sie, nachdem die Herner Krankenhäuser umfangreiche Erweiterungen vorgenommen hatten, aufgegeben. [...] Es handelt sich um den [...] Stadtgartens. Was die Stadtverwaltung mit dem neuen Gelände machen wird, steht noch nicht genau fest. Wie verlautet, soll keine Siedlungsbebauung, sondern eine großzügige Grünflächengestaltung in Verbindung mit dem Stadtgarten ins Auge gefasst werden. <ref>[[Herner Anzeiger]] vom 6. Mai [[1939]]</ref>


==[[Westdeutsche Allgemeine Zeitung]] vom 23. Juli [[1968]]==
:Dr. [[Leo Reiners|L. Reiners]].
[[Datei:WAZ-1968-07-23-Schulte-Uhlenbruch.jpg|400px|thumb|1968]]
ur noch zwei Familien wohnen in diesem alten Bauerngehöft an der Müllkippe. Der Hof wurde einst von der Bauernfamilie Schulte-Uhlenbruch - Die Straße [[Im Uhlenbruch|am Uhlenbruch]] wurde nach diesem Namen benannt — bewohnt. Nachdem der Hof im Jahre [[1915]] den Flammen zum Opfer fiel, wurde er wiederaufgebaut. Jetzt wird der Hof bald abgerissen werden; bedrohlich nahe ist die Müllkippe bereits an das Gebäude herangerückt.


==Quellen==
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[[Stadtarchiv Herne]] Ordner Bauernhöfe und Kotten in Herne


==Verwandte Artikel==
==Anmerkungen==
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</references>
== Siehe auch ==
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== Quellen==
*[[Westdeutsche Allgemeine Zeitung]]
*Stadtarchiv Herne: Ordner Bauernhöfe und Kotten in Herne.
<references/>


[[Kategorie:Sodingen]]
[[Kategorie:Bauernhöfe|Schulte-U Neu]]
[[Kategorie:Bauernhöfe|Schulte-U]]
[[Kategorie:Artikel]]
[[Kategorie:Artikel]]

Aktuelle Version vom 28. Dezember 2022, 13:59 Uhr

Der ältere Uhlenbruchs-Hof wird schon 1359 erwähnt. Dieser Hof wurde Heinrich Schulte-Uhlenbruch verkaufte seinen Hof 1917 an die Knappschaft in Bochum. Später bewirschafte die Familie Kölling den Hof bis zu dessen Ende 1966.

Hof Schulte-Uhlenbruch (Neu)
Schulte-Uhlenbruch-Koelling1963.jpg
Bildinfo: Lage des Hofs im Mai 1963
Erbaut: 1910/1911
Auch bekannt als: Hof Kölling
Stadtbezirk: Herne-Mitte
Ortsteil: Herne
Kartengitter: H4
Die Karte wird geladen …
Letzte Änderung: 28.12.2022
Geändert von: Andreas Janik

Die Stadt Herne kauft den Hof Schulte=Uhlenbruch

50 Morgen zwischen Stadtgarten und Horsthauser Friedhof. Wertvolle Abrundung des städischen Grundbesitzes. Aufschließungspläne werden ausgearbeitet.

Die Stadtverwaltung teilt mit:

Die Stadt Herne hat von der Reichsknappschaft den früheren Hof Schulte-Uhlenbruch in einer Größe von rd. 50 Morgen angekauft. Der Hof, der fast rundum von städischem Gelände, nämlich dem Stadtgarten, dem Ostfriedhof und dem Trimbusch-Hof umgeben ist, bildet so eine wertvolle Abrundung des städtischen Grundbesitzes. Das Stadtbauamt ist beauftragt, neue Aufschließungspläne für das gesamte an dieser Stelle liegende städtische Gelände auszuarbeiten.


Die Witwe Schulte-Uhlenbruch und ihr Sohn Heinrich Schulte-Uhlenbruch erbauten 1910 auf dem am höchsten gelegenen Teil des Hofesbesitzes, dem "hintersten Felde"[Anm. 1] den jetzigen Hof.
Da aber Heinrich, der sich im Jahre [... Reckling]hausen verheiratete[Anm. 2] vor der Vermählung stand, verpachtete er den neuen Hof an den Landwirt Kölling aus Werden, der im Frühjahr 1911, als die Handwerker noch im neuen Hofe tätig waren, den Hof bezog und dessen Söhne ihn auch heute noch bewirtschaften. Während eines Urlaubs aus dem Felde verkaufte Heinrich Schulte-Uhlenbruch im Jahre 1917 den Hof mit dem noch übriggebliebenen Gelände an den Allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum (heute Reichsknappschaft), der dort ein Knappschaftskrankenhaus errichten wollte. Die Auflassung erfolgte am 11. 4. 1918. die Knappschaft beließ den Hof dem bisherigen Pächter. Ihre Absicht, in Herne ein Knappschaftskrankenhaus zu errichten, hat sie, nachdem die Herner Krankenhäuser umfangreiche Erweiterungen vorgenommen hatten, aufgegeben. [...] Es handelt sich um den [...] Stadtgartens. Was die Stadtverwaltung mit dem neuen Gelände machen wird, steht noch nicht genau fest. Wie verlautet, soll keine Siedlungsbebauung, sondern eine großzügige Grünflächengestaltung in Verbindung mit dem Stadtgarten ins Auge gefasst werden. [1]

Dr. L. Reiners.

Anmerkungen

  1. Der alte Hof, zu dem 1826 178 preußische Morgen gehörten, lag in der Flur "im Busche", vor dem Hofe, bis nahe an die heutige Mont-Cenis-Straße heran, lag die Flur "im vordersten Felde", hinter dem Hofe, zwischen dem heutigen Stadtgarten und dem am Horsthauser Friedhof bzw. Hof Trimbusch vorbeiführenden, die Grenze gegen Horsthausen bildenden Wege, die Flur "im hintersten felde". Diese drei Fluren bildeten im Wesentlichen den Grundbesitz des Hofes Schulte-Uhlenbruch. Heute sind von den ursprünglichen 148 Morgen nur noch 50 vorhanden, die das Kaufobjekt darstellt haben.
  2. Er war übrigens nach dem Kriege - bis 1933 - Reichstagsabgeordneter.

Siehe auch

Quellen

  1. Herner Anzeiger vom 6. Mai 1939