Gemeindeversammlung Herne: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeindeverfassung
Gemeindeverfassung


Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
==1890/1892==
1. '''Gemeinde Herne'''
*Gemeindevorsteher: [[Friedrich Cremer (1836-1920)|F. Cremer.]]
*Stellvertreter: Landwirt Weusthoff
*Gemeindeverordnete:
*I. Abteilung:
**[[Friedrich Papentin|Papentin]]
**Klüsener
**Schröder
*II. Abteilung:
**Kartenberg
**[[Heinrich Veuhoff]] (†)
**[[Hof Schulte-Sodingen|Schulte-Sodingen]]
*III. Abteilung
**Voß
**Schmiedemeister Hülsmann
**Gasmeister Ranft <ref>Adressbuch Herne 1897</ref>
Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der [[Armenhaus (Wiescherstraße)|Armenanstalt]], Flurschütz Trösken.
==1893==
Gemeinde Herne - Wahl im Dezember 1893<ref>https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/10966386</ref>
*II. Abteilung
**Wilhelm Schlenkhoff
**Rautert
**Schmidt-Sodingen


==[[Schaefer 1912]]==
==[[Schaefer 1912]]==
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*[[Friedrich Papentin]]
*[[Friedrich Papentin]]
*Klüsener
*Steiger Wilhelm Klüsener
*Schröder
*Grubenbeamter Karl Schröder
*Kartenberg
*Buchdruckereibesitzer [[Carl Theodor Kartenberg (1853-1909)|Carl Theodor Kartenberg]]
*Rautert
*Kaufmann Ludwig Rautert
*[[Hof Schmidt-Sodingen|Schmidt-Sodingen]]
*[[Hof Schmidt-Sodingen|August Schmidt-Sodingen]]
*Voß
*Wirt Wilhelm Voß
*Mumme
*Wirt Heinrich Mumme
*Ranft
*Gasmeister Valentin Ranft
*Richter
*Markscheider Friedrich Richter
*Bromen
*Schuhmachermeister [[Friedrich Bromen]]
*Wilhelm Schlenkhoff
*Kaufmann Wilhelm Schlenkhoff


Abgelöst durch [[Stadtverordneten-Versammlung 1897]]
[[Datei:Gemeindeversammlung-Herne-1897.jpg|500px|mini|zentriert]]
 
Die Mitglieder der Gemeindevertretung kurz vor der Stadtwerdung. Unten sitzend von links nach rechts: Wilhelm Klüsener, Friedrich Richter, Carl Theodor Kartenberg, in der Mitte Amtmann Hermann Schäfer, Gemeindevorsteher Friedrich Cremer, Direktor Friedrich Papentin und Wilhelm Schlenkhoff.<br>
Oben stehend v.l.n.r.: Heinrich Mumme, Valentin Ranft, August Schmidt-Sodingen, Wilhelm Voss, Friedrich Bromen, Ludwig Rautert und Carl Schröder.
 
[https://www.halloherne.de/artikel/hermann-schaefer-war-hernes-erste-buergermeister-56104.htm Bildquelle (Direktlink): Stadtarchiv Herne auf HalloHerne.de: Hermann Schäfer war Hernes erste Bürgermeister - Die Wahl jährt sich zum 125. Mal. Abgerufen am 27. April 2022]
 
Abgelöst durch [[Stadtverordneten-Versammlung Herne 1897]]


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==Verwandte Artikel==
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2024, 19:38 Uhr

Gemeindeverfassung

Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde "alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons". "Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen". Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.


1890/1892

1. Gemeinde Herne

Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der Armenanstalt, Flurschütz Trösken.

1893

Gemeinde Herne - Wahl im Dezember 1893[2]

  • II. Abteilung
    • Wilhelm Schlenkhoff
    • Rautert
    • Schmidt-Sodingen

Schaefer 1912

Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=Ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
Gemeindeversammlung-Herne-1897.jpg

Die Mitglieder der Gemeindevertretung kurz vor der Stadtwerdung. Unten sitzend von links nach rechts: Wilhelm Klüsener, Friedrich Richter, Carl Theodor Kartenberg, in der Mitte Amtmann Hermann Schäfer, Gemeindevorsteher Friedrich Cremer, Direktor Friedrich Papentin und Wilhelm Schlenkhoff.
Oben stehend v.l.n.r.: Heinrich Mumme, Valentin Ranft, August Schmidt-Sodingen, Wilhelm Voss, Friedrich Bromen, Ludwig Rautert und Carl Schröder.

Bildquelle (Direktlink): Stadtarchiv Herne auf HalloHerne.de: Hermann Schäfer war Hernes erste Bürgermeister - Die Wahl jährt sich zum 125. Mal. Abgerufen am 27. April 2022

Abgelöst durch Stadtverordneten-Versammlung Herne 1897

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