Gemeindeversammlung Herne: Unterschied zwischen den Versionen

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Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
==1890==
Gemeinde-Vorsteher: [[Friedrich Cremer (1836-1920)|Cremer]], Landwirt<br>
Stellvertreter: Weusthoff, Landwirt
*Gemeindeverordnete:
**[[Friedrich Papentin]], Büreau-Chef
**Klüsener, Steiger
**Schroeder, Steiger
**Kartenberg, Redacteur
**Veuhoff, Wirt
**Schulte=Sodingen, Landwirt
**Voß, Wirt
==1892==
==1892==
1. Gemeinde Herne
1. Gemeinde Herne


;Gemeindevorsteher: [[Friedrich Cremer (1836-1920)|F. Cremer.]]
*Gemeindevorsteher: [[Friedrich Cremer (1836-1920)|F. Cremer.]]
;Stellvertreter: Landwirt Weusthoff
*Stellvertreter: Landwirt Weusthoff
;Gemeindeverordnete:
*Gemeindeverordnete:
:I. Abteilung:
*I. Abteilung:
:[[Friedrich Papentin|Papentin]]
**[[Friedrich Papentin|Papentin]]
:Klüsener
**Klüsener
:Schröder
**Schröder
:II. Abteilung:
*II. Abteilung:
:Kartenberg
**Kartenberg
:Veuhoff (†)
**Veuhoff (†)
:[[Hof Schulte-Sodingen|Schulte-Sodingen]]
**[[Hof Schulte-Sodingen|Schulte-Sodingen]]
:III. Abteilung
*III. Abteilung
:Voß
**Voß
:Schmiedemeister Hülsmann
**Schmiedemeister Hülsmann
:Ranst <ref>Adressbuch Herne 1897</ref>
**Ranft <ref>Adressbuch Herne 1897</ref>


Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der [[Armenhaus (Wiescherstraße)|Armenanstalt]], Flurschütz Trösken.
Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der [[Armenhaus (Wiescherstraße)|Armenanstalt]], Flurschütz Trösken.

Version vom 30. Mai 2023, 08:43 Uhr

Gemeindeverfassung

Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde "alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons". "Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen". Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.

1890

Gemeinde-Vorsteher: Cremer, Landwirt
Stellvertreter: Weusthoff, Landwirt

  • Gemeindeverordnete:
    • Friedrich Papentin, Büreau-Chef
    • Klüsener, Steiger
    • Schroeder, Steiger
    • Kartenberg, Redacteur
    • Veuhoff, Wirt
    • Schulte=Sodingen, Landwirt
    • Voß, Wirt

1892

1. Gemeinde Herne

  • Gemeindevorsteher: F. Cremer.
  • Stellvertreter: Landwirt Weusthoff
  • Gemeindeverordnete:
  • I. Abteilung:
  • II. Abteilung:
  • III. Abteilung
    • Voß
    • Schmiedemeister Hülsmann
    • Ranft [1]

Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der Armenanstalt, Flurschütz Trösken.

Schaefer 1912

Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=Ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
  • Friedrich Papentin
  • Steiger Wilhelm Klüsener
  • Grubenbeamter Karl Schröder
  • Buchdruckereibesitzer Carl Theodor Kartenberg
  • Kaufmann Ludwig Rautert
  • August Schmidt-Sodingen
  • Wirt Wilhelm Voß
  • Wirt Heinrich Mumme
  • Gasmeister Valentin Ranft
  • Markscheider Friedrich Richter
  • Schuhmachermeister Friedrich Bromen
  • Kaufmann Wilhelm Schlenkhoff

https://static.halloruhrpott.de/photos/850_/acf53c32a0c1c24401d52634234971b7.jpg

Die Mitglieder der Gemeindevertretung kurz vor der Stadtwerdung. Unten sitzend von links nach rechts: Wilhelm Klüsener, Friedrich Richter, Carl Theodor Kartenberg, in der Mitte Amtmann Hermann Schäfer, Gemeindevorsteher Friedrich Cremer, Direktor Friedrich Papentin und Wilhelm Schlenkhoff.
Oben stehend v.l.n.r.: Heinrich Mumme, Valentin Ranft, August Schmidt-Sodingen, Wilhelm Voss, Friedrich Bromen, Ludwig Rautert und Carl Schröder.

Bildquelle (Direktlink): Stadtarchiv Herne auf HalloHerne.de: Hermann Schäfer war Hernes erste Bürgermeister - Die Wahl jährt sich zum 125. Mal. Abgerufen am 27. April 2022

Abgelöst durch Stadtverordneten-Versammlung Herne 1897

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Quellen

  1. Adressbuch Herne 1897