Amtsversammlung Herne vor 1897: Unterschied zwischen den Versionen

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:Nach der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung wird über Amtsangelegenheiten beschlossen durch die Amtsverfassung. Sie setzt sich zusammen aus dem Amtmann als Vorsitzenden, den Vorstehern der zum Amt gehörigen Gemeinden und aus Amtsverordneten, deren jede Gemeinde eine durch Satzung zu bestimmende Zahl wählt. So war denn auch die letzte Amtsversammlung von Herne gefügt, bis sie 1897 (1. April) mit der Auflösung des Amtes einging. Bis dahin hatten Herne 6, Baukau 2 und die übrigen 4 Gemeinden je einen Amtsverordneten entsendet.
:Nach der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung wird über Amtsangelegenheiten beschlossen durch die Amtsverfassung. Sie setzt sich zusammen aus dem Amtmann als Vorsitzenden, den Vorstehern der zum Amt gehörigen Gemeinden und aus Amtsverordneten, deren jede Gemeinde eine durch Satzung zu bestimmende Zahl wählt. So war denn auch die letzte Amtsversammlung von Herne gefügt, bis sie 1897 (1. April) mit der Auflösung des Amtes einging. Bis dahin hatten Herne 6, Baukau 2 und die übrigen 4 Gemeinden je einen Amtsverordneten entsendet.
Abgelöst durch die [[Gemeindeversammlung Herne]].


[[Kategorie:Verwaltung]]
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Version vom 19. März 2015, 10:40 Uhr

Herne

Schaefer 1912

Nach der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung wird über Amtsangelegenheiten beschlossen durch die Amtsverfassung. Sie setzt sich zusammen aus dem Amtmann als Vorsitzenden, den Vorstehern der zum Amt gehörigen Gemeinden und aus Amtsverordneten, deren jede Gemeinde eine durch Satzung zu bestimmende Zahl wählt. So war denn auch die letzte Amtsversammlung von Herne gefügt, bis sie 1897 (1. April) mit der Auflösung des Amtes einging. Bis dahin hatten Herne 6, Baukau 2 und die übrigen 4 Gemeinden je einen Amtsverordneten entsendet.

Abgelöst durch die Gemeindeversammlung Herne.