Urkunde 1615 April 21

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

21. April 1615:
Vor Wyrich von Witgenstein, Richter zu Castrop, verkauft Arnold von der Wenghe zur Wenghe und Sievinckhausen für sich und seine Erben dem Heinrich Frilinghaus zu Herne und seiner Frau Else erblich und unwiderruflich 2 Heuplätze, auf dem Boernincker Bruche gelegen, "die Eyckelsche heupletze gnant", zum Haus Sievinckhausen gehörig. Der Verkäufer setzt als Unterpfand seine sämtlichen Güter.
Standgenossen: Joh. Luicken, Gerichtsschreiber; Heinrich Ratte, Fron; Mathias vom Hove, Unterfron.Unterschrift: der Verkäufer; der Gerichtsschreiber.

Material : Pergament
Überlieferung : Original
Bemerkung : unten links findet sich noch eine Nachschrift vom 1. März 1629. ff. Namen sind daselbst noch vorhanden: Jurgen Weisman; Henrich Rodehan; Detmar Witgenstein, Gerichtsschreiber

Siehe auch

Quelle