Ehem. Kanalbrücke "in der Straute" (Herne)
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Die Brücke in der Straute (auch Strautbrücke) war eine Kanalbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (Herne) im heutigen Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel gleich hinter der Stadtgrenze Hernes. Sie verband die Herner Ortsteile Börnig und Pöppinghausen. Dieser Anteil des Kanals wird seit dessen Eröffnung dem Rhein-Herne-Kanal zugerechnet.
Geschichte
Zwischen den Gemeinden Börnig und Pöppinghausen bestand bereits seit langer Zeit eine Wegeverbindung. Durch einen Rezess vom 30. November 1839 erhielt dieser Weg den Status eines öffentlichen Verkehrsweges.
Mit dem Bau des Dortmund-Ems-Kanals errichtete die Kanalbaubehörde bis 1899 im Zuge dieser Verbindung eine Brücke. Aufgrund ihrer Lage in der Flur erhielt sie den Namen „Brücke in der Straute“.
Die Staut war ein Buchenwäldchen, welches dem Hause Bladenhorst gehörte. Dieses versumpfte durch den fortschreitenden Kohleabbau, so das der Waldbestand zurückging.[1]
Lage
Die Brücke befand sich nahe der Grenze zu Herne und überquerte den Kanal an der Stelle, an der sich heute am Nordufer eine ehemalige Tongrube befindet, die inzwischen als Fischteich genutzt wird. Südlich befindet sich das Reitergestüt.

Abbruch und Streit
Im Jahr 1933 wurde eine Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals im Abschnitt Herne–Datteln notwendig, um den zunehmenden Schiffsverkehr mit größeren Lastkähnen aufnehmen zu können. In diesem Zusammenhang wurde die Strautbrücke abgebrochen.
Die zuständige Kanalverwaltung betrachtete die Brücke als entbehrlich und plante keinen Wiederaufbau. Dies führte zu einem Konflikt mit der Stadt Herne[2][3], da die Brücke weiterhin eine wichtige Funktion erfüllte:
Verbindung für Fußgänger und Wanderer, insbesondere Richtung Schloss Bladenhorst Bestandteil einer geplanten Nord-Süd-Straßenverbindung (Castroper Hellweg – Gerthe – Sodingen – Börnig – Pöppinghausen – Suderwich)
Die Kanalverwaltung bestritt den öffentlichen Charakter der Brücke und damit eine Wiederaufbaupflicht. Der Streit wurde vor dem Regierungspräsidenten in Arnsberg verhandelt und am 14. November 1934 durch Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Städte Castrop-Rauxel und Herne entschieden.[4]
Vergleich von 1937
Gegen diese Entscheidung legte die Gegenseite Beschwerde beim Reichswirtschaftsminister ein. Parallel dazu begannen Vergleichsverhandlungen, an denen sich auch die Städte Castrop-Rauxel und Herne beteiligte.
Diese führten zum Vergleich vom 12. Januar 1937:
Die Reichswasserstraßenverwaltung verpflichtete sich, einen Zuschuss zu leisten, falls bis zum 1. Mai 1950 eine neue Brücke im Zuge der geplanten Nord-Süd-Verbindung gebaut würde, der Zuschuss für eine Brücke der I. Klasse wurde auf 235.000 Reichsmark festgesetzt.
Weitere Entwicklung
Bis zum Jahr 1950 wurde die geplante Nord-Süd-Verbindung jedoch nicht realisiert. Die Stadt Herne kam schließlich zu der Einschätzung, dass dieses Verkehrsprojekt auf absehbare Zeit nicht umgesetzt werden könne.
In anschließenden Verhandlungen verzichtete die Stadt auf ihre Ansprüche aus dem Vergleich. Im Gegenzug erhielt sie Unterstützung beim Wiederaufbau einer Brücke im Zuge der Bundesstraße 51 in Richtung Recklinghausen.
Heutiger Zustand
Heute existiert die Brücke nicht mehr. Vor Ort sind jedoch noch Geländespuren erkennbar, insbesondere Reste der ehemaligen Rampenführung, die den Verlauf der früheren Verbindung dokumentieren.
Bedeutung
Die Brücke in der Straute ist ein Beispiel für die Konflikte zwischen Infrastrukturentwicklung (Kanalausbau) und lokaler Verkehrsplanung im frühen 20. Jahrhundert. Der langjährige Streit verdeutlicht die Bedeutung auch kleiner Verkehrsverbindungen für die kommunale Entwicklung.

