Otto Lüttich (1883-1944) Stadtbaumeister
Otto Lüttich (* 1883 Altenkirchen/westerwald; † 5. Oktober 1944) war ein deutscher Kommunalbeamter und Stadtbaumeister in Herne. Er spielte in den 1920er und frühen 1930er Jahren eine bedeutende Rolle im kommunalen Bauwesen der Stadt. Im Zuge der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde er 1933 entlassen und später in einem politisch aufgeladenen Prozess verurteilt.
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Beruflicher Werdegang
Seit 1919 als Bauführer im Magistrat der Stadt Herne nachweisbar.
1927 war vorgesehen, Lüttich zum Direktor des Gas- und Elektrifizierungswerkes zu ernennen. Er verzichtete jedoch zugunsten des späteren Direktors Längert auf diese Position.
1929 erfolgte seine Beförderung vom Stadtamtmann zum Stadtbaumeister. In dieser Funktion war er maßgeblich für städtische Bau- und Infrastrukturmaßnahmen verantwortlich. Zeitweise wohnte er in der Shamrockstraße 25a, später im selben Jahr in der Shamrockstraße 21 beziehungsweise erneut in Hausnummer 25.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wurde Lüttich auf Platz 1 der Wahlvorschläge für die unbesoldete Magistratsliste sowie für die unbesoldeten Stadträte gesetzt. Neben Josef Pillmann wurde er gewählt.
Städtebauliche Tätigkeit
1931 erwarb Lüttich von der Stadt Herne das Grundstück Goethestraße 74, das er mit einem eigenen Wohnhaus bebaute.
Im selben Jahr war er als Leiter der Straßenbaubehörde für die Neuanlage der Bahnhofstraße verantwortlich. Die Planung ohne Baumbepflanzung wurde öffentlich diskutiert.
Ebenfalls 1931 wurde ihm von Seiten der NSDAP unterstellt, gemeinsam mit Karl Hölkeskamp auf der Goethestraße jeweils ein Haus zu errichten. In diesem Zusammenhang wurde später bekannt, dass sein Nachbar, der Zecheningenieur Melcher, den Nationalsozialisten wohlwollend gegenüberstand. Politisch war Lüttich jedoch seit 1919 Mitglied der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Verfolgung und Prozess 1933/34
Im April 1933, im Zuge der ersten politischen „Säuberungen“ nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, wurde Lüttich aus dem Dienst entlassen und festgenommen. Ihm wurde Bestechlichkeit im Amt vorgeworfen.
Am 24. April 1933 wurden die Büroräume der Bauhütte „Vorwärts“, deren Vorsitzender Lüttich war, durch uniformierte SA-Angehörige geschlossen und versiegelt. Die Maßnahme wurde mit der sogenannten „Bestechungsaffäre“ in der Stadtverwaltung in Verbindung gebracht. Es wurde vermutet, Lüttich habe der Bauhütte unrechtmäßig Aufträge der Stadtverwaltung verschafft.
Im Mai 1934 fand der Prozess gegen die Angeklagten statt. Die Herner Tageszeitungen berichteten ausführlich darüber. Am 5. Mai 1934 wurde Lüttich im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis sowie zu einer Geldstrafe von 5000 Reichsmark verurteilt. Der Prozess trug deutlich propagandistische Züge und ist im Kontext der politischen Gleichschaltung der Verwaltung zu sehen.
Familie
Otto Lüttich war mit Emilie Langenberg verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor: Otto Lüttich jun. und Hilde Lüttich.
Einordnung
Otto Lüttich steht beispielhaft für die kommunalen Beamten der Weimarer Republik, die nach 1933 im Zuge politischer Umbrüche aus ihren Ämtern gedrängt wurden. Sein Fall verdeutlicht, wie lokale Verwaltungsangelegenheiten im nationalsozialistischen Machtgefüge politisch instrumentalisiert werden konnten.
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