Arthur Oppenheimer (Kaufmann 1900-1942)
| ||||||||||||||||||||
Erinnerung
|
| Ehret die Opfer Benennt die Täter Nie wieder Faschismus Nie wieder Krieg |
Arthur Oppenheimer (15. Juni 1900 in Oberhausen; † 19. März 1942 im Konzentrationslager Sachsenhausen) war Kaufmann jüdischer Herkunft und lebte in den 1920er und 1930er Jahren zeitweise in Herne. Sein Lebensweg steht exemplarisch für die Entrechtung, Verfolgung und Vernichtung jüdischer Bürger während der nationalsozialistischen Herrschaft.
Herkunft und Leben in Herne
Arthur Julius Oppenheimer war der Sohn des jüdischen Kaufmanns Lehmann Oppenheimer und dessen Ehefrau Pauline Oppenheimer, geb. Liffmann. Er erlernte ebenfalls den Beruf des Kaufmanns. Im Jahr 1924 trat Oppenheimer zum katholischen Glauben über und heiratete die Katholikin Anna Maria "Anny" Plassmann.
Nach der Eheschließung zog das Ehepaar nach Herne, wo sie gemeinsam lebten und ein Sohn Arthur Bernard Oppenheimer (1924-2203) geboren wurde. Oppenheimer war damit Teil der Herner Stadtgesellschaft in der Zwischenkriegszeit. Trotz seiner Konversion blieb er nach der nationalsozialistischen Rassenideologie als „Jude“ stigmatisiert. Im Adressbuch des Jahres 1926 wohnte er als Verkäufer im nicht mehr erhaltenen Haus Mulvanystraße 31, 1929 dort nur seine Ehefrau Anni. Ab 1934 ist keinen Eintrag mehr in den Adressbüchern verzeichnet.
Verfolgung und gesellschaftlicher Ausschluss
Mit dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze im Jahr 1935 verschärfte sich die Situation für Arthur Oppenheimer dramatisch. Die antijüdische Gesetzgebung führte zum Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz. Eine berufliche Tätigkeit war nicht mehr möglich.
Die zunehmende gesellschaftliche Ausgrenzung und staatliche Verfolgung belasteten auch das Familienleben. 1937 wurde die Ehe geschieden. Oppenheimer verlor damit nicht nur seine wirtschaftliche Grundlage, sondern auch seinen familiären Halt.
Verhaftung und Haftzeit
Am 18. Februar 1938 wurde Arthur Oppenheimer verhaftet und zunächst in das Gefängnis Oberhausen eingeliefert. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn am 11. Mai 1938 wegen sogenannter „fortgesetzter Rassenschande“ – einem nationalsozialistischen Straftatbestand – zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus sowie fünf Jahren Ehrverlust.
Wie weit die Gerichtsbarkeit dabei ging zeigt ein Artikel vom 12. Mai 1938 im Herner Anzeiger und fast gleichlautend im Herner Anzeiger:
"Ein Rassenschänder zu 3½. Jahren Zuchthaus verurteilt Ein Jude Oppenheimer aus Herne wurde aus der Intersuchungshaft des Landgerichts Bochum unter der schweren Beschuldigung der fortgesetzten Rassenschande vorgeführt. Er hatte schon mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls und eine solche wegen Straßenraubes mit 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis erhalten. Der Angeklagte kam dem Gericht mit dem Einwand, daß er mit dem Erlaß des Gesetzes zur Reinhaltung deutschen Blutes und der deutschen Ehre sein rasseschänderisches Treiben sofort eingestellt habe. Die Feststellungen der Beweisaufnahme überführten jedoch den Angeklagten, daß er ungeachtet des Gesetzes vornehmlich christliche und deutsche Mädel geschändet hatte, und dies in einer ganzen Reihe von Fällen. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und die Nebenstrafen. Das Gericht ging aber über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und verurteilte O. zu 3 1/2 Jahren Zuchthaus und wegen bewiesener ehrloser Gesinnung zu 5 Jahren Ehrverlust."[1][2]
Noch verächtlicher berichtetet der Dortmunder Generalanzeiger:
" — In der Urteilsbegründung hob der Gerichtsvorsitzende hervor, daß man in dem Angeklagten Oppenheimer den Typ eines Lustjuden vor sich habe, der sich frech und gewissenlos über das Gesetz zur Wahrung deutschen Blutes und deutscher Ehre hinwegsetze. Dabei zeigten ihn die Vorstrafen auch als einen Mann von verbrecherischem Eigennutz."[3]
Im Oktober 1938 wurde er in das Zuchthaus Herford überstellt, wo er rund sieben Monate inhaftiert war. Nach weiteren Haftstationen, unter anderem im Zuchthaus Celle und Brandenburg-Görden, verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand zunehmend.
Deportation und Tod
Nach Verbüßung der Zuchthausstrafe wurde Arthur Oppenheimer nicht entlassen, sondern weiterhin festgehalten und schließlich in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert. Dort erhielt er die Häftlingsnummer 39724. Er starb am 19. März 1942, offiziell an „Herzschwäche“.
Bedeutung für die Stadtgeschichte Hernes
Arthur Oppenheimer gehört zu den jüdischen Bürgern, die in Herne lebten, arbeiteten und Familien gründeten, bevor sie durch die nationalsozialistische Verfolgung entrechtet, vertrieben und ermordet wurden. Sein Schicksal macht deutlich, dass die Geschichte der Shoah nicht nur an entfernten Orten stattfand, sondern unmittelbar mit der lokalen Stadtgeschichte Hernes verbunden ist.
Erinnerung
In Oberhausen erinnern seit 2022 Stolpersteine an Arthur Julius Oppenheimer und mehrere Mitglieder seiner Familie. Sein Lebensweg verdient auch im lokalen historischen Gedächtnis Hernes einen festen Platz.
Quelle: Gefängnisseelsorge.net, Jüdische Häftlinge im ehemaligen Zuchthaus Herford (Teil III)

