Urkunde 1700 September 23
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
23. September 1700, Haus Overdyck
Vincent Freiherr von Isselstein bekundet, dass Goswyn von Düngelen durch seinen Vetter, Herrn zu Dahlhausen, das Darlehn von 53 Rtlr., welches sein Wachtmeister Philips Horstmann ihm geliehen hatte, heute auf dem Hause Overdyck zurückgezahlt hat.
Durch diese Empfangsbescheinigung wird die Originalschuldverschreibung für nichtig erklärt.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Kaufbriefe von den dem Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I. Fol. 15
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 171 Nr. 392
- Werbeck 1999
Siehe auch