Urkunde 1720 November 20
Urkundentext
20. November 1720, Dahlhausen
Moritz Gosswin von Düngellen zu Dahlhausen und Havkenscheide bekundet, dass er an die Eheleute Heinrich Aveman und Elisabeth Kuper den Avemanns Hof zu Hordel mit Haus, Hof und Garten und allem Zubehör lebenslänglich verpachtet habe, wie ihn die vorigen Pächter gehabt haben mit der Bedingung, alle Jahre Martini auf das Haus Dahlhausen, oder wohin sie sonst verwiesen werden, 12 Malter Roggen, 12 Malter Gerste, 4 Malter Hafer, 2 Schweine, 10 Pfd. Flachs, 1 Pfd. Ingber, 2 Gänse und 8 Hühner zu liefern:
ferner des Winters 1 Rind zu füttern, wöchentlich 1 Pferdedienst und 2 Kohlenfahrten nach Dorsten zu leisten.
Ohne Einwilligung des Pachtherrn darf vom Hofe Nichts veräußert, auch kein Gehölz abgehauen werden. Der Pachtherr behält sein Eigentumsrecht an dem Hof. Die Pächter verpfänden ihr gesamtes lebendiges und totes Inventar zur Sicherheit.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie, beglaubigt durch Luthung, Land- und Stadtgerichtssekretär.
Acta Manualia des Justiz-Commissars Schmieding zu Witten: Ackermann Ahmann zu Hordel / Hauptmann Schragmüller. Fol. 156-57.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 228, Nr. 487
- Werbeck 1999
Siehe auch