Urkunde 1717 Dezember 29
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
29. Dezember 1717, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von den Eheleuten Johan Volminckhoff und Cattrine von Hüllen ein Darlehn von 200 Rtlr. zu 4% Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals am Verfalltag bleibt nach vierteljähriger vorheriger Kündigung vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 98
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 219, Nr. 472
- Werbeck 1999