Urkunde 1682 Oktober 26
Urkundentext
26. Oktober 1682, Bochum
(Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelisch-reformierten Gemeinde) Christoph Philipp vom Loe, Herr und Erbgesessener zu Overdyck, Kurfürstlich Brandenburgischer Droste zu Wetter, und die Vertreter der evangelischen reformierten Gemeinde zu Bochum einigen sich über die Auszahlung der Legate der † Walpurga, des Obristwachtmeisters Johann Vincentz und des Lieutnants Johann Mauritz von Loe,sämtlich vom Hause Overdyck,
dass die Gemeinde auf die Hälfte des Betrages, sowie auf die rückständigen Zinsen verzichtet, da die Nachlassenschaft der Brüder vom Loe zu sehr mit Schulden belastet ist, und deswegen und deswegen wenig zu erwarten ist.
Der Droste verpflichtet sich, die Hälfte = 300 Rtlr. zu zahlen. Bis zur Tilgung des Kapitals, welche noch vorheriger 1/4 jähriger Kündigung in einer ganzen Summe oder in 2 oder 3 Terminen erfolgen kann, sind auf Martini 15 Rtlr. Zinsen zu zahlen.
Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesonders seinen Kotten Nocke zu Hamm, welcher jährlich 10 Malter Korn einbringt, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gemeinde berechtigt sein soll, hieraus die Zinsen selbst zu erheben, falls sie nicht aus den Pächten der vor Bochum liegenden Ländereien gezahlt werden.
Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt und von beiden Teilen unterschrieben.
Christoph Philipp vom Loe siegelt und unterschreibt.
Conrad Jacob vom Omphal, Prediger Henricus Mylaeus sowie Conrad Kuckenbecker und Dieterich Woringen (Älteste der Gemeinde) unterschreiben gleichfalls.
N. B. In den Jahren 1682, 85 und 84 haben Meister Caspar Wilms. Schlüter, Steinmann, Stegmann, Pächter des Drosten, die Zinsen gezahlt, das Fehlende hat er selbst gezahlt, im Jahre 1685 sind noch 10 Rtlr. zu zahlen.
Kopie.
Acta manualia des lüstizcomniissars Schmieding in Sachen des Freyherrn von der Reck zu Overbeck / reformierte Consistorium, Beklagte. Fol. 94—100.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 124f. Nr. 314
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen