Urkunde 1681 August 2
Urkundentext
2. August 1681, Berendorff[1]
Goswin Christof von Neuhoff, Herr zu Brendorff, bekundet, daß er an die Eheleute Moritz Goswin von Dungelen und Clara Amalie von Lappe die Güter Sudhoff und Schram in Havekenschedt mit ihrem Zubehöhr, Recht und Gerechtigkeiten, wie sie früher seinen Eltern in Zahlung gegeben und vom Hause Berentorff bisher in Besitz gewesen, als allodial, frei und unbeschwert für eine Summe, die ihm ausgezahlt worden, verkauft habe.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers. Unterschrift seines Bruders Diederich und des Doctor juris Adolf Henrich Essellen als Zeugen.
Original.
Kaufbriefe von denen, dem Frhrn. von Düngelen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfe und Kotten. Volumen I. Fol. 34 u. 35. Vergl. Kaufbrief von 5. X. 1680. Fol. 33.
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 118 Nr. 305
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Bei Neuenrade. Vgl.:http://www.geschichten-neuenrade.de/story.htm