Urkunde 1668 Oktober 2
Urkundentext
2. Oktober 1668,
Mauritz Goswin von Düngelen, Herr zu Daelhausen und Havichscheidt, und Clara Amelia von Lapp, Eheleute, bekunden, von dem Kurfürstlich Brandenburgischen Drosten des Amtes Bochumb Johan Diederich von Sybergh zum Clyff[1] ein Darlehn von 400 Rtlr. erhalten zu haben.
Sie versprechen, das Kapital auf Martini 1668 oder 14 Tage davor oder darnach zurückzuzahlen, anderenfalls die Gläubiger aus ihrem allodialen adeligen Haus und Gut Havichscheidt jährlich von Michaelis (29. September) 1669 ab eine jährliche Rente von 20 Rtlr. erhalten. Vierteljährige Kündigung vor dem Verfalltag bleibt vorbehalten. Sie verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Haus und Gut Havichscheidt.
Rütger und Mauritz Goswin von Düngelen siegeln und unterschreiben. Clara Amelia von Düngelen geborene von Lapp unterschreibt gleichfalls.
Henrich Zweihauß beltundet, dem Johan Winkelman am 7. October 1668 auf dem Hause Cliff 400 Rtlr. ausgehändigt zu haben.
Johan Winkelman, Bedienter des von Düngelen zu Dahlhausen, bekundet, den vorbenannten Betrag erhalten zu haben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol 5—7.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 91f. Nr. 254
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Haus Clyff bei Hattingen an der Ruhr