Urkunde 1654 März 24

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

24. März 1654 Haus Bönninkhausen
Eberhard Zahn., Doktor der Rechte und Brandenburgischer Richter der Stadt und des Amtes Unna, bekundet, dass er im Auftrage der Witwe Engel Elisabeth von der Wenge zu der Wenge und Bönninkhausen, geborenen von Boenen, die Eingesessenen der Bauerschaften Hostedde und Grevel, sowie den "alten" Ostermann zu Wambel in der Grafschaft Dortmund, früher Steinhauer zu Bönninkhausen, zur Feststellung der zum Hause Bönoinckhausen gehörigen Zehnten durch eine Bauernsprache (gewöhnliche paur-weisung), vorgeladen habe.
Diese bezeichnen eidlich nachfolgende Ländereien als zehntpflichtig:

I aus der Bauerschaft Grevel

1) zu Luegs Hof gehören: 3 Scheffel Saatlandes[1] in den Vierstücken genannt bei Gosmans Länderei im Norden: :2 Scheffel aufm Mardeke, zwischen Meinighausen Länderei gelegen, noch ungefähr 1 1/2 Scheffel im Dunckkamp gelegen, so ausgerottet:

2) zu Stiepelmans Gut: 1 Malter am Schnappel auf Brandhoffs Länderei schienend; 2 halbe Scheffel am Schneppel bei Buckingheuers Länderei im Osten gelegen; noch ungefähr 2 Scheffel auf dem Kley an der Ostenseite des Kamps gelegen; noch 2 Stück, jedes von 1 1/2 Scheffel an der Halle bei Teimans zu Hostede im Osten und des Schulten Länderei im Westen gelegen; noch 9 Scheffel mitten im Grevelschen Felde zwischen des Stiepelmans Länderei gelegen; 2 Scheffel im Nierfelde im Zuschlage, so anjetzo Dreisch (Weide), und umbs dritte Jahr zehntbar ist, weilen es 3 Jahre gesaet und alsdann 3 Jahr wieder gedreischet wird; noch daselbsten 1 Stück Landes von ungefähr 7 Scheffel wovon ein Ende ungefähr 2 Scheffel im Süden gelegen, zehntbar ist; noch bei Brandhoffes Länderei unten am Dorfe 1/2 Scheffel ungefähr, mit einer Hecke umgeben [Zusatz: Die Hecke ist jetzt ausgerottet]; noch 3 Scheffel auf dem Blumen Ufer bei Ebberts Länderei im Süden und im Norden auf eine Anweide schiessend: [Vermerk am Rande: Diese 3 Scheffel hat Stiepelmann mit Schweer aufgetauschet]; noch 1 Scheffel ungefähr in der Stricklinge, an der Westenseite Schweer zu Grevel, im Osten bei Meinghauses zu Lanstrop Länderei gelegen: noch 1/2 Scheffel am Kippe, mitten im Felde, im Süden bei Meinckhauses Länderei gelegen:

3) zu Ramachers Gut: 1 Scheffel, oben an seinem Garten gelegen; item 1/2 Scheffel an 2 Stücken am Schneppel gelegen; noch ungefähr 1/2 Scheffel, so aufm Kortelinge zwischen Mertens und Königs Länderei gelegen; noch 1/2 Scheffel an der Ostenhegge, zwischen Schweers und Sedelers Länderei gelegen:

4) zu Goßens Gut: 1 Scheffel in den Vierstücken, zwischen Lugs zu Grevel und Deiters zu Hostede Länderei gelegen; 6 Scheffel ungefähr an dem Lemenberge, zwischen Meinckhauses Länderei gelegen. (Vermerk am Rande. Hat noch 1 Scheffel, so zehntbar ist, zwischen Schulten und Deiters Länderei gelegen); 3 Scheffel auf dem langen Stücke, zwischen Lughs und Ebberts Länderei gelegen; 2 Scheffel in den Striligen, zwischen Martins und Meirich Hauses Länderei gelegen; 1 Malter auf dem Bakmacker, zwischen der Borg und Martins Ländern; 3 Scheffel auf der Kieppe bei Ebberts Länderei im Norden, an der anderen Seite auf einen Weg schießend: 1 1/2 Scheffel zwischen Lughs und des Schulten Länderei zu Lanstrop gelegen; noch 1/2 Scheffel ohngefähr im Nierfelde, so anjetzo Dreisch und umbs dritte Jahr zehntbar ist; noch 1/2 Scheffel an der Hohen Fuhr, zwischen Ebberts und Schweers Länderei gelegen; 3 Scheffel auf dem Stockes Kampe im Grevelschen Gehöltze auf die Köre im Süden (schießend); item 1 1/2 Scheffel im Grevelschen Gehölze neben Brandhoffs Kampe gelegen:

5) zu Schweers Gut: 1 Malter in den Dünkämpen, zwischen Brandhoffes Länderei freieren; 1 1/2 Scheffel am Loesgraben, zwischen Brandhoffes und Ebberts Länderei; 2 Scheffel an der Martecke, zwischen Teimans und Lugs Länderei; 1 Malter hinter Hostede, zwischen Deiters zu Hostede und Stiepelmanns zu Grevel Länderei gelegen; 1 1/2 Scheffel hinter Hostede, 3 Scheffel auf dem langen Stücke bei Stiepelmanns Länderei gelegen (Vermerk am Bande: Diese 3 Scheffel hat Schweer von Stiepelmann ausgetauschet):; Scheffel ober Schweers seinem Garten; 3 Scheffel ober Stiepelmanns Kley, zwischen Lugs und Meinighauß Länderei gelegen; 1 Scheffel auf dem Steinacker zwischen Luegs und Meinighaus Länderei; 1 Scheffel auf den Lühnschen Äckern, zwischen Meinighauß und der Borg Länderei gelegen; 7 Scheffel der Voßacker genannt. Osten ans Hauß Grevelsche Westen, an Luegs Länderei gelegen, noch 3 Scheffel der Kleine Voßacker (genannt): 1 Scheffel auf der Hohen Fuhr, zwischen Goßmens und der Burg Länderei gelegen; 1 Malter am Berge zwischen Ebberts Länderei und des Schulten zu Lanstrop Länderei gelegen; 1 Scheffel am Berge, zwischen Ebberts Länderei gelegen; 1 Scheffel am Stierlinger, zwischen Stiepelmans und Meinckhauß Länderei gelegen; noch 1 Scheffel im Sti[e]rlinger, zwischen Martins und Meinckhauß Länderei gelegen; 2 Scheffel auf der Meer, auf einen Weg im Norden schießend: 6 Scheffel auf den Elinckäckern, worab 2/3 zum Haus Bönnighausischen Zehnten gehörig, übriges nach Cappenberg gehörig; 2 Scheffel auf der Meer, zwischen Ramachers Länderei zu beiden Seiten gelegen: 3 Scheffel auf dem Weßeler, zwischen des Haußes Grevel Länderei gelegen; 3 Scheffel auf dem Bomhoffe, zwischen Martins und Ebberts Länderei gelegen; 2 Scheffel in den Wolffsäckern, auf den Hagen genannt, schießend, zwischen Ebberts Länderei gelegen 1 Scheffel auf dem Kleinen Wolffsacker, zwischen Ebberts Länderei gelegen; noch 1 Maller in den Wolffsäckern, zwischen Ebberts und der Paur Länderei gelegen; 3 Scheffel an der Oststraße, im Osten bei Stoepfen Länderei gelegen; 1 1/2 Scheffel hinter Martins Garten im Norden bei des Königs Länderei gelegen; noch 2 Scheffel bei der Burg Länderei; 1 Scheffel auf der Ostergeer, zwischen Ramachers und Martins Länderei gelegen; noch ein Stück Dreischelandes, so ungefähr 3 Scheffel im Nierfelde, so jetzo zugeschlagen ist, gibt ums dritte Jahr Zehenden, schießet sonsten auf die Gevelsche Länderei im Osten (Vermerk am Rande: ist irrig); noch 3 Scheffel in dem anjetzo offenliegenden Nierfelde, bei Braudhoffes Länderei gelegen, im Norden;

6) zu Ebberts Gut; 1 Scheffel in Dunkämpen, zwischen Brandhoffs Landerei gelegen; 2 Scheffel auf Brandhoffes Kampen gelegen; 1/2 Scheffel am Loesgraben. zwischen Meinckhaußes und Schweers Landerei gelegen; 2 Scheffel an der Halle, zwischen Meinckhaußes und Lugs Länderei gelegen; noch 1 1/2 Scheffel in der Halle, zwischen des Schulten zu Hostede und Floers Landerei gelegen; 1/2 Scheffel an Bergmanns Garten, zwischen Schmemanns und Stipelmanns Landerei gelegen; 2 Scheffel, das Westen Lange Stücke genannt, zwischen Stiepelmanns und Schweers Landerei gelegen; 1 1/2 Scheffel ober den Gartens zwischen Martins und der Borg Länderei gelegen; noch 3 Scheffel, das Lange Stück genannt, zwischen Schweers und Goesmanns Länderei gelegen; 2 Scheffel am Berge, ebenfalls zwischen Schweers und Goeßmanns Länderei gelegen; noch 1 Scheffel am Berge, zwischen Schweers und Goeßmanns Länderei gelegen; 3 Scheffel am Hinnenberge, zwischen Schweers und Lugs Landerei; 3 Scheffel am Bloamen Uffer, an der Südseite langs einen Weg schießend; 1 Malter in den Wulffsäckern, zwischen des Schweers Länderei gelegen; noch 5 Scheffel in den Wulffsäckern, zwischen Stoephen Länderei gelegen; 1 Malter auf dem Bomhofe, zwischen des Schweers und der Borg Länderei gelegen; noch ungfähr 2 Scheffel am Hagen, zwischen Schweers Länderei gelegen; noch 1 1/2 Scheffel ungefähr im Nierfelde im Zuschlage, gibt das dritte Jahr Zehnden, noch sollen zu Ebberts Hof 2 Stücke Landes, welche nach dem Hause Bönninghausen gezehntet werden, gehörig sein und davon die Linsingsche und Ebbertsche Wissenschaft haben, zeugen aber bei leiblichem Eid, dass ihnen solches unbewust sei (Vermerk am Rande; ist irrig);

am Rande: ist irrig):

7) zu Stoeffen Gut: 1/2 Scheffel in den Wulfsäckern, zwischen seiner und des Schweers Länderei gelegen: noch 1/2 Scheffel in den Wulfsäckern, zwischen seiner und des Schweers Länderei gelegen:

8) zu Martins Gut; 1 Malter auf dem Ostenacker, zwischen der Borg und Schweers Länderei gelegen; 3 Scheffel an dem Bockenacker, zwischen der Borg und Goesens Länderei gelegen; 2 Scheffel am Kesselbaum. bei Elbberts Länderei im Westen gelegen; 1 Malter ungefähr im Nierfelde, in dem Zuschlage, gibt ums dritte Jahr Zehenden (Vermerk am Bande; ist irrig); 2 Scheffel auf dem Bauerkampe; 1/2 Scheffel am Kortelinge, zwischen Ramachers und Meinckhauses Länderei gelegen; 1/2 Scheffel bei dem Böckenacker genannt, gelegen an der Ostseite;

9) zu Könings Gut; 3 Scheffel auf dem Born, auf Ebberts Hof oder Garten schießend; 1/2 Scheffel aufm Posthen, bei Meinckhauß im Westen, der Frau von Wenge im Osten gelegen;

10) zu SehIers Gut; 5 Scheffel an den Vierstücken an der Ostheggen, zwischen Schweers und Ramachers Länderei gelegen; 3 Scheffel an den Ellingsäckern, zwischen Schweers und der Borg Länderei gelegen;

11) zu Gollen Gut; 4 Scheffel auf der Körne, der Vo(r)derste Kamp genannt;

12) zu Brandhoffs Gut; 10 Scheffel die Hallacker |genannt|, zwischen Buckinghowers und Stiepelmanns Länderei gelegen; 1 Scheffel aufm Schneppselstück, an der Westseiten auf Lugs Dünkamp genannt schießend; 5 Scheffel aufm obersten Brandhoffe, zwischen Meinckhaus Garten und Stiepelmanns Kampe gelegen; 1 Malter aufm untersten Brandhoffe. zwischen seiner Wiese und dem Dick gelegen; 1 Scheffel hinter der Wiese, im Westen auf Ebberts Länderei schießend; 3 Scheffel Bernds Kamp genannt; 1 1/2 Scheffel in den Dünkämpen, zwischen Meinckhaus und Ebberts Länderei gelegen; noch 2 - Scheffel in den Dünkämpen. zwischen seiner und Ebberts Landerei gelegen; noch 2 1/2 Scheffel in den Dünkämpen, zwischen Schweers und Deiters zu Hostede Länderei gelegen; 5 Scheffel der Gerdicks Kamp genannt; 5 Scheffel auf der Körne, an der Westseiten auf Goßmens, der Ostseiten auf Könings Kamp schießend; 8 1/2 Scheffel aufm Winkel genannt gelegen; 1 Scheffel ungefähr im Nierfelde, im Westen neben Lugs Länderei gelegen (Vermerk am Rande: ist irrig); noch 1/2 Scheffel in gemelten Nierfelde, zwischen Ebbert und der Borg Länderei gelegen (Vermerk am Rande; ist irrig); noch 1/2 Scheffel daselbst zwischen Meinchhaußes und der Grevelschen Länderei gelegen (Vermerk am Rande; ist irrig); noch 1/2 Scheffel allda, zwischen Stiepelmanns und Schweers Länderei gelegen (Vermerk am Rande; ist irrig); noch im Zuschlage ein Viertel Landes ungefähr, zwischen Deiters und Ebberts Länderei gelegen (Vermerk am Rande; ist irrig); noch soll eine Lohr Landes in der Grevelschen Gemeinheit liegen, davon der alte Brandhoff und andere Wissenschaft haben können, aber bei ihrem Eid nicht davon sagen;

13) zu Kolings Gut; 1/2 Scheffel am Schneppel, zwischen Stiepelmanns und Meinckhauß Länderei gelegen;

14) zu Luncken Gut; 3 Scheffel die Barnacker genannt, zwischen Stiepelmanns und Meinckhauß Länderei gelegen; 1/2 Scheffel des Lutcke Kuel genannt, zwischen Meinckhauß und Stiepelmanns Länderei gelegen; 5 Scheffel im Grevelschen Gehöltze an der Heide gelegen;

15) zu Bauers Gut; 1/2 Scheffel in den Wulfsäckern, bei Schweers Länderei an der Ostseite;

16) zu Beckinghewers Gut; 6 1/2 Scheffel an den Halläckern, zwischen Brandhoffes und Stiepelmanns Länderei gelegen; noch 1 Scheffel hinter Hostede, zwischen Teymanns und des Schulten Länderei gelegen (Vermerk am Rande; ist irrig);

II Aus der Bauerschaft Hostede

1) zu Deithers Gut gehören; 3 Scheffel im Kotten, zwischen Teimans und des Kramers Länderei zu Alten Derne gelegen (Vermerk am Rande: Hat noch auf den Wiedäckern 3 Scheffel, so zehntbar, an einer Seite Flor, an der anderen Teimann, ferner 7 Scheffel auf den Liedäckern bei Schulten Lande); 1 Schelfel am Stuel, zwischen Teimanns und Schmiemanns Länderei gelegen; noch 3 Scheffel am Stuel, zwischen Floers und Teimanns Länderei gelegen; 1 Scheffel in der Vorde, zwischen Plumers Länderei gelegen; 1 Scheffel, der Stoockes Acker genannt, zwischen des Schulten und Teimanns Länderei gelegen; 1 Scheffel, zwei Ende an den Gartens genannt, zwischen (Teimanns und Floers Länderei gelegen; 1 Scheffel, der Klopper genannt, zwischen Schmemanns und Teimanns Länderei gelegen; 1 1/2 Scheffel, das Buckstück genannt, zwischen des Schulten und Floers Länderei gelegen; 1 Scheffel, an der Lindhegge genannt, bei des Schulten Länderei gelegen; 7 Scheffel an der Lindt, zwischen seiner und des Schulten Länderei gelegen; 1 Scheffel am Beelen Orth, bei Schmiemanns Länderei im Osten gelegen, 1 Scheffel am Hallhecke, zwischen Schmiemanns und Teimanns Länderei gelegen; 1 ½ Scheffel am Hecke, zwischen Ebberts und Teimanns Länderei gelegen; noch 1 Scheffel auf dem Keßenbaum, zwischen Plümers und Teimans Länderei gelegen; 2 Scheffel auf dem Bornäcker, zwischen Schmiemanns und Teimanns Länderei gelegen; 1/2 Scheffel im Grunde, zwischen des Schulten und Schmiemanns Länderei gelegen; 2 Scheffel hinter Hostede, zwischen Lugs und Schweers Länderei gelegen; 1 Scheffel in den Vierstücken, zwischen Goßems und Lugs Länderei gelegen; 1 Scheffel in den Dünkämpen, zwischen Brandhoffes und des Schulten Länderei gelegen; 1 Scheffel im Nierfelde, so zugeschlagen; noch 1 Scheffel im Nierfelde, so anjetzo gemein ist;

2) zu Teimanns Gut: 2 Scheffel hinter den Hofen, zwischen des Schulten und der Frau von der Wenge Länderei gelegen; 1 Scheffel auf der Marckeicke, zwischen Stiepelmanns und des Schweers Länderei gelegen; 1 Scheffel im Grunde, zwischen Schmiemanns und des Schulten Länderei gelegen; 1 Scheffel am Haibusche, zwischen Stoeffen und Meinckhauß Länderei gelegen; 1 Scheffel am Niggenhecke, zwischen Knapmanns und Floers Länderei gelegen; noch 1 Scheffel am Niggenhecke, zwischen Schmeemanns und Meinchhauß Länderei gelegen; noch 1 1/2 Scheffel am Niggenhecke, bei Floers Länderei an der Ostseite gelegen; 1/2 Scheffel am Holthecke, bei Deiters Länderei im Norden gelegen; 2 Scheffel auf dem Keßebaum, zwischen des Schulten und Deiters Länderei gelegen; 2 Scheffel am Bornäcker, zwischen Schmiemanns und Deiters Länderei gelegen; 2 Scheffel ober den Gartens, zwischen Schulten und Deiters Länderei gelegen; 1 Scheffel am Klopper, zwischen Floers und Deiters Länderei gelegen; 1 Scheffel am Kerckwege, zwischen des Schulten und Schmiemanns Länderei gelegen; 1 Scheffel auf dem Storcksacker, zwischen des Schulten und Deiters Länderei gelegen; 1 Malter auf den Wietäckeren, zwischen des Schulten und Deiters Länderei gelegen; 1 Scheffel am Stuel, zwischen seiner und Deiters Länderei gelegen; 2 Scheffel auf den Voßäckern, zwischen seiner und Moers Länderei gelegen; noch 1 1/2 Scheffel auf den Voßäckern, zwischen des Plümers und Schulten Länderei gelegen; 3 Scheffel im Kotten, zwischen Herbrechter und Deiters Länderei gelegen;

3) zu Floers Gut: 6 Scheffel auf den Halläckern, bei Bürgermeister Schorlemmers zu Lünen Länderei im Norden gelegen; 3 Scheffel am Niggenhecke, zwischen Ebberts und Meinckhauß Länderei gelegen; noch 1 Scheffel am Niggenhecke, zwischen Stiepelmanns und Teimanns Länderei gelegen; noch 2 Scheffel am Niggenhecke, zwischen Stiepelmanns und Teimanns Länderei gelegen; 2 1/2 Scheffel auf dem Korten Lande, zwischen Plümers und Schmiemanns Länderei gelegen; 1/2 Scheffel am Knockwege, zwischen Deiters Länderei gelegen; 1 Viertel Landes hinter Plümers Garten; 3 Scheffel auf dem Geeßacker zwischen Schmiemanns Länderei gelegen; 2 Scheffel an den Voßäckern, zwischen Teimanns und des Schulten Länderei gelegen; noch 1 1/2 Scheffel an den Voßäckern, zwischen Deiters und Teimanns Länderei gelegen; 2 Scheffel am kerckwege, zwischen Schmiemann und des Schulten Länderei gelegen; noch 1 Scheffel zwischen Plümers Länderei gelegen; 2 Scheffel auf dem Stuhlstücke, zwischen Teimanns und Plümers Länderei gelegen; 3 Scheffel auf den Wiedäckern zwischen Deiters und des Schulten Länderei gelegen; 1 Malter in der Vorde, 1 ½ Scheffel auf Stauters Acker, zwischen Deiters und Schmiemanns Länderei gelegen; 1 Scheffel auf Kremers Stücke, zwischen des Schulten und Teimanns Länderei gelegen; 2 Scheffel hinter den Höfen, zwischen seiner und Schmiemanns Länderei gelegen;

4) zu Schmemanns Gut: 1 ½ Scheffel am Niggenhecke, auf Koelings Länderei schießend, ½ Scheffel daselbst, zwischen Lugs und Koelings Länderei gelegen; noch ½ Scheffel am Niggenhecke, zwischen Teimanns und Meinckhauß gelegen; 1 Scheffel am Kammercken, auf Teimanns Länderei schießend; so auf dem Korten Lande zwischen Deiters und Floers Länderei gelegen; 1 Scheffel ungefähr am Beelen Orth, zwischen Floers und Deiters Länderei gelegen; 1 Malter auf den Geeßäckern, zwischen Floers und Deiters Länderei gelegen; 9 Scheffel auf dem Lemenbrincke, auf des Schulten Länderei im Westen schießend; noch 1 Scheffel auf dem Lemenbrincke, zwischen des Schulten und Deiters Länderei gelegen; 1 ½ Scheffel an der Liedthegge, im Westen auf eine Hegge schießend; 1 Scheffel am Kerckwege zwischen Floers und Deiters Länderei gelegen; noch 1 ½ Scheffel am Kerckwege, zwischen Teimanns Länderei gelegen; 9 Scheffel am Wietfelde bei des Schulten Länderei im Osten; ½ Scheffel am Schlepwege, zwischen Deiters und des Pastors zu Derne Länderei gelegen; 1 ½ Scheffel, der Kloppers Äcker, zwischen des Schuten und Deiters Länderei gelegen; 3 Scheffel, Stauters Äcker genannt, zwischen Teimanns und Floers Länderei gelegen; 1 ½ Scheffel auf dem Muß Örtgen, zwischen des Schulten Länderei gelegen; Scheffel auf dem Großen Äcker, zwischen Teimanns und Deiters Länderei gelegen; 10 Scheffel hinter den Höfen auf des Floers und Schulten Länderei schießend; ½ Scheffel im Grunde, auf des Deiters Land schießend; ½ Scheffel auf dem Tafelacker, zwischen Plümers und Deiters Länderei gelegen; 6 Scheffel auf dem Ballenrodts Kampe, hei Plümers und Brinckmanns Länderei gelegen (Vermerk am Rande; der Zehnt von diesen Scheffeln ist an Kloeter genannt Vethacke verkauft.

Hierbei erklärt der ungefähr 80 Jahre alte Johann Ostermann eidlich: Er habe von dem † Joibst von Budtberg zu Bonninckhausen, dessen Zehntpflichtiger er über 50 Jahre gewesen, aus der Zehentrolle lesen hören: Einige Ländereien, Alleyerlandt genannt, hinter des Hauses Nierhofes Garten gelegen, auf die Landwehr schießend und ungefähr 3 Scheffelsaat haltend, so Brinken zum Nierhofen oder † Hauerm (?) zugehörig, seien zehntbar; wie viel aber oder wie weit selbiges Land eigentlich gehe, wisse er nicht. Von Budtberg habe gesagt: Der vorgemelte Bauer habe ihm für den Zehenten 1 Pferd mit Sattel und Gezeug geboten; er habe jedoch dazu bemerkt, dass er den Zehnten nicht erblich, sondern nur für einige Jahre verkaufen könne, von Budtberg habe ihn (Ostermann) einmal zu diesem Land, welches eben mit Flachs besamet war, geschickt, um den Zehnten auszunehmen, Man habe ihm jedoch den Zehnten nicht aushändigen lassen wollen.

Ostermann erklärt ferner: Von 2 Kämpen, der eine Kerckenkamp, der andere das Lütchen Feld genannt, zum Hause Grevel gehörig, von einem End zum anderen, ungefähr 1 Scheffel ist zehntbar. Auf beiden Kampen ist das Stück im Westen, längs der Hecke auf dem Kerckenkamp und längs der Hecke auf dem Lütchen Felde, dem Hause Bönninckhausen zehntbar, In der Alten-Dernenschen Voehr ist ein Stück Landes, so ungefähr 1 Scheffelsaat und zehntbar, der Kösterei zu Derne gehörig; noch ungefähr 3 Scheffelsaat Landes zu der Borg zu Grevel gehörig, zwischen Steinhawes und der Borg Länderei gelegen, wovon nach Bönninckhausen 2/3 Teil gezehntet werden.


A. Verzeichnis des blutigen Zehnten aus Grevel;
  1. Stipelmann gibt jährlichs zum blutigen Zehnten 1 Gans, 1 Huhn, und sonst von allem übrigen Vieh den Zehnten;
  2. Ramacher gibt jahrlichs 1 Gans, 1 Huhn, und von anderen Bestialien den Zehnten;
  3. Goßen gibt jährlichs 1 Gans, 1 Huhn, und vom übrigen Vieh den Zehnten;
  4. Schweer gibt jährlichs 2 Gänse, 3 Hühner, und vom übrigen Vieh den Zehnten; weil aber von Neuhoff der Meinung ist und die Nachricht gehabt, dass er jährlichs 4 Gänse geben sollte, steht solches zu weiterer Erkundigung;
  5. Ebbert gibt jährlich 1 Gans, 1 Huhn, und vom übrigen Vieh den Zehnten;
  6. Martin gibt jährlich 1 Gans, 1 Huhn und vom übrigen Vieh den Zehnten;
  7. Brandhoff gibt jährlich 2 Gänse, 4 Hühner, und sonst im Übrigen den blutigen Zehnten;
  8. Köling gibt jährlich 2 Gänse, 2 Hühner, und vom Übrigen den Zehnten,
B. Verzeichnis des blutigen Zehnten aus Hostedde
  1. Deitert gibt jährlich 3 Hühner, und sonst nichts weiter;
  2. Schmiemann gibt jährlich 1 Gans, 1 Huhn und sonst vom Übrigen den Zehnten;
  3. Teimann gibt jährlich nur 2 Hühner vom Garten, sonst nichts;
  4. Flor gibt jährlich 1 Gans, 6 Hühner, und vom Übrigen Vieh den Zehnten,

Der Richter siegelt, Unterschrift des Gerichtsschreibers Joh. Urbani, Kopie einer beglaubigten Kopie

Eintragung des rauhen und blutigen Zehnten zu Grevel und Hochstedt ins Hypothekenbuch. Wegen der in der Bauerschaft Grevel gelegenen Zehntländereien Land- und Stadtgerichtsbezirks Unna, Fol, 3—16.

actci manualia in Sachen des Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen die Frau Geheime Kriegsratin von Arnim, Hofrat Engels und Bürgermeister Hohdal, Fol, 262—77,

Verpachtung des Greveler und Hochstedter Zehntens betr. Fol, 2- 18.

Aktenheft (enthalt nur die Abschrift), Fol, 1—15. Correspondence, geführt zwischen dem Freyherrn von Düngellen zu Dahlhausen und Doctor juris Beurhaus zu Dortmund über die zu der Nachlassenschaft der ausgestorbenen Familie von Neuhoff gehörigen Lehnguter, Fol, 174 -180.


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. "Zur Vermeidung der Wiederholung in Folgendem einfach Scheffel bezeichnet".