Urkunde 1645 Februar 2

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 21. März 2016, 23:00 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

2. Februar - 1645
Rechen
Rütger von Düngelen zu Dallhausen und seine Frau Clara von Kettler bekunden, heute von der Frau Drostin des Amtes Bochumb Ursula Petronella von der Recke etc. ein Darlehn von 200 Rtlr. mit dem Versprechen erhalten zu haben, dieses über 1/2 Jahr mit den gebührlichen Zinsen zurückzuzahlen.
Wird diese Frist nicht innegehalten, so sind Lichtmeß 1646 höhere Zinsen = 6% zu zahlen. Die Schuldner verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut.
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Vermerk auf der Rückseite: Das Darlehn ist am 6. Januar 1674 für die † Drostin an den Herrn von Witte zurückgezahlt.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 23.


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen