Urkunde 1621 April 15
Urkundentext
15. April 1621
Ludtgen Dorttmundt
Witwe Hynrich (!) von Aschebröck zur Möllenburgh, geborene von Hatzfelt[1], und die Erben Sollinges vergleichen sich wegen ihrer Forderung an den Hof Kreuseman zu Rymicke.
Gosswein von Dungelen legt eine Schuldverschreibung über 300 Goldgld. vor. Die Schuld beläuft sich jetzt infolge rückständiger Zinsen und Gerichtskosten auf 500 Rtlr. Die Erben versprechen, das Kapital nebst Zinsen gegen Rückgabe der Schuldverschreibung innerhalb Jahresfrist zurückzuzahlen. Die Zahlung wird dahin geregelt, daß sie für von Düngelen zunächst hiervon seine Schuld an Stael zu Herbeck[2] tilgen und ihm den Restbetrag überweisen, von Düngelen überträgt dagegen den Erben seine Forderung an den Hof Kreuseman.
Zeuge: Georg Sybergh, Droste zu Bochum.
Witwe von Aschebröck. Gosswein von Dungelen. Richter Caspar Sollingh und johan Sollingh, sowie der Zeuge unterschreiben.
Beglaubigte Kopie des Notars Joan von Soding.
Obligationen. Fol. 57
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 15 Nr. 152
- Werbeck 1999