Urkunde 1574 Juni 6
Urkundentext
6. Juni 1574
Eheberedung zwischen Heinrich, Sohn der Eheleute Laurentius Bussenschmidt und der † Catharina van Hullen, und der Catharina, Witwe des Georgen Stoitr.
1. Der Bräutigam bringt ein das Haus und eine Stätte <huyss und wortt> neben Corlbergh binnen Essen mit der Zubehörung unbeschwert, die Hälfte eines Kampes bei Essen am Steinacker gelegen in Größe von 6 Morgen Erbland unbeschwert, und einen Erbgarten vor dem Veihover Tore, die ihm nach dem Tode seiner Großeltern Johan und Ide van Hullen in der Teilung mit seinem Schwager und seiner Schwester zugefallen sind. Besonders die Hälfte eines Kampes von 6 Morgen Erbland bei Essen im Suderich und die Hälfte des Hauses und der Stätte in der Ketwigerstraße samt dem zubehörigen Höfchen, dazu die Gerechtigkeiten des dabei gelegenen Häuschens, vorbehaltlich einer Leibzucht, welche nach einer vor dem Rat der Stadt Essen versiegelten Verschreibung seinem Vater hieran zusteht. Ferner, was ihm vom väterlichen Erbteil und sonst zufallen wird, nichts davon ausgeschieden.
2. Dagegen bringt die Braut ein ihre Ausstattung <liftuchte> nämlich ihr Haus und Hof samt der Zubehörung im Hagen binnen Essen zwischen Smelings und Sevendars Erben gelegen,- einen Rentenbrief von 13 Goldgulden Jahresrente, wofür ihr von Voss zu Appelrebeck 8 Morgen Land verpfändet sind. Ferner 12 Malter Land weniger 1 Scheffel, darunter 2 Malter Vorland in den Stoittshof vor Bochum gehörig. Außerdem bewilligen Stoitt, der Vater ihres † Mannes Jürgen, und seine Verwandten, daß sie ihrem zukünftigen Mann Heinrich einen Rentenbrief einbringt über 16 1/2 Goldgulden Jahresrente aus Erben und Gütern, welche die Gebrüder Georg und Diederich verpfändet haben. Ferner bewilligen sie, daß Catharina zur Deckung von künftigen Schulden 50 Goldgulden einbringt, die Restsumme aus einem Rentbriefe von 200 Goldgulden, den ihr † Mann Jürgen verkauft hatte.
Besondere Bestimmungen werden getroffen für ihre Tochter Catharina aus ihrer Ehe mit dem † Jürgen, sowie für die etwaigen Kinder aus der zukünftigen Ehe und für den Fall, daß während der zweiten Ehe der eine oder andere Teil stirbt.
Zeugen: Vincentz Stoitt, Vater des † Georg Stoitt, Laurentz Bussenschmidt, Vater des Bräutigams, ferner Georgh Schele zu Rechen, Wynrich Stoitt, Friedrich Asbeck, Adolph Neellman.
Siegel der Brüder Adolph Cloiss, Canonicus zu Xanten, und Henrich Cloiss zu Xanten, als nächste verwandte Vormünder des minderjährigen Kindes, sowie des Schele und des Bürgermeisters und Rates der Stadt Essen.
Original, Pergament, 4 Siegel ab.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1925 S. 61 Nr. 111
- Werbeck 1999
Siehe auch