Urkunde 1557 März 26

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

26. März 1557 Notariatsinstrument[1]

Vor dem Notar Wennemarus Kruise, Geistlichen der Diözese Köln, erklärt, gelähmt im Bett, aber geistig gesund, Walramus Stoitt, Bürger der Stadt Recklinghausen Diözese Köln <opidanus oppidi Recklinckhusensis), daß Vincentius van Holte genannt Stoitt, Sohn seiner Schwester und sein Neffe, mit N, derzeitigen Äbtissin von Essen, in Streitigkeit geraten sei wegen eines Gutes genannt die Wesekens hoeve oder Stoittes hoeve, gelegen zu Bochum, und infolgedessen der Droste Conradus de Daell auf dem Hause Hornberg mit diesem Gute behandiget worden sei.
Vincentius habe, da er keine Mittel zur Durchführung eines Rechtsstreites besitze, für 75 Goldgulden seiner Rechte hierauf entsagt.
Ein zu diesem Gute gehöriger Acker von 6 1/2 Scheffelsaat sei für 20 Joachimstaler verpfändet gewesen, wofür jährlich 10 1/2 Scheffel harten Korns zu entrichten seien. Ob diese 20 Taler mit den 75 Goldgulden verrechnet seien, wisse er nicht genau, auch nicht, ob jener sogenannte Verzieht, der in Wirklichkeit nicht gemacht sei, das Recht für seine Erben Henricus Stoitt, seine Tochter Barbara und seine Schwester außer Kraft setze.
Verhandelt im Hause des Walramus Stoitt auf der Breitenstraße in der Stadt Recklinghausen.
Zeugen: Hinricus Kloener, consul der Stadt, Gerhardus Kampmann und Bernhardus Ketteler.
Notariatsignet des Wenemar Kruise, Recklinckhusensis.
Original in Latein, Pergament.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen