Gemeindeversammlung Herne
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Schaefer 1912
Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
- Papetin
- Klüsener
- Schröder
- Kartenberg
- Rautert
- Schmidt-Sodingen
- Voß
- Mumme
- Ranft
- Richter
- Bromen
- W. Schlenkhoff
Abgelöst durch Stadtverordneten-Versammlung 1897