Urkunde 1662 November 18
Urkundentext
18. November 1662
Adolph Wittenstein, Henrich Northauss und Johan Beimer, bekunden, daß sie im Auftrage des Adolph Henrich von Aschenbroch zu Schonebeck an Johan Storker (Stacker) den Beusemannskotten auf der Wilbahn am Eickeler broch frei und unbeschwert für 170 Rtlr., vorbehaltlich des Vierzigpfennigs verkauft haben, wovon 100 Rtlr. auf Petri und 70 Rtlr. auf Jacobi 1663 an die Bevollmächtigten oder an von Schelen zu Rechen und Goltschmeding zu entrichten sind.
Bei der letzten Zahlung soll der Erbkaufbrief ausgehändigt werden.
Nachtrag: Einer auf dem Kotten wohnenden Witwe wird die lebenslängliche Benutzung des Gartens sowie der Wohnung in einem kleinen Hause im Hofe sowie die Ausdrifft gestattet.
Unterschrift der Bevollmächtigten und des Käufers.
Original und 1 gleichlautende Kopie ohne Nachtrag.
Adolph Witgenstein bescheinigt Zahlung des Johan Stocker, Müllers zu Dalhausen, in den Jahren 1665, 1666 und 1670.
Originale.
Kaufbriefe von denen dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Volumen I. Fol. 84—100.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 82 Nr. 241
- Werbeck 1999
Siehe auch
- Kotten Beisemann-Grawenhoff (Röhlinghausen) (← Links)
- 1684 (← Links)
- Urkunde 1684 Dezember 28 (← Links)
Anmerkungen