Urkunde 1634 Juli 4
Urkundentext
4. Juli 1634
Die Eingesessenen der Bauerschaft Werne, vertreten durch Henrich Bornicke (Borninckman), Jost Baach, Rotger Nolle, Arndt Koelepel, Cordt Teyman, Melchior Souman, Cersten Sauerhoff, Johan Wiethoff, Evert Wortman, Teile Pieper und Berndt Holterhoff, verkaufen heute dem Gosswin von Dungelen zu Dalhausen und Havckenschede etc. für ein Darlehn von 40 Rtlr., welches sie zur Abzahlung einer rückständigen Kontribution verwendet haben, ihre Gerechtsame an dem Erdelenholz im Erdelenkamp oder Werner Wische genannt.
Die Verkäufer, insbesonders Henrich Borninckman, Jobst Baack und Rotger Nolle, verpflichten sich unter Verpfändung ihrer Güter, die Rechte dieses Erbverkaufs zu wahren. Sie behalten sich jedoch vor, bis zum Martini das jetzt noch stehende Gehölz auszuroden und für sich zu gebrauchen, anderenfalls es Eigentum des Käufers wird.
Zeugen: Johan Wierich Schmedde und Caspar Huttman.
Für die Verkäufer — weilen Schreibens ohngelehrt — unterschreibt Amtsrichter Herman Hugenpoet zu Bochumb;
Unterschrift der Zeugen.
Original.
Kaufbriefe von denen, dem Frhrn. von Düngelen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten, volumen I Fol. 106 u. 107.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 25 Nr. 170
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen