Urkunde 1587 März 31

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 7. März 2016, 10:48 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

31. März 1587
Margrietha Elisabeth, Gräfin zu Manderscheidt, Blanckenheim, Fräulein zu Gerolstein etc., des kaiserlichen freiweltlichen Stifts Essen Küstersche und oberste Hofsschultin des Hofes Uckendorf,
erteilt den Eheleuten Herman Schulte zum Horlhof und Else zur Deckung übernommener Verbindlichkeiten die Erlaubnis, eine Jahresrente an die Eheleute Heinrich und Anna Lindeman zu verkaufen.
Diese Rente von 4 1/2 Malter guten klaren Schuldkorns, halb Roggen und halb Gerste Wattenschieder Maße, ist jährlich aus ihren 3 Malter Landes genannt die Bredde, gehörig in das Hobs- und Pachtgut Horlhof und im Gericht und Kirchspiel Wattenschiedt gelegen, auf 3 Könige oder 14 Tage danach zu Wattenschiede zu entrichten. Zur Sicherheit der Zinsen verpfänden die Verkäufer den vorbenannten Horlhof sowie ihr übriges Besitztum. Die Wiedereinlöse der Rente ist zu zwei verschiedenen Zeiten vorbehalten und zwar 3 Malter Korn auf Petri ad cathedram oder 8 Tage vorher oder nachher mit 100 Talern, jeden zu 52 Albus Essener Währung, die 1 1/2 Malter auf Ostern oder 8 Tage vorher oder nachher mit 80 gleichwertigen Talern.
Die Verkäufer geloben diese Wiedereinlöse innerhalb 18 Jahren zu bewirken und das verpfändete Land zu dem Hofesgut wieder freizustellen.
Zeugen: Everhardt Beckman, Vincentz Naelhover und Everhardt Wilcke zu Westenvelde, Hofsfron und Geschworene.
Original, Pergament, Siegel ab.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen